„Pokerkönig“ verliert 98-Millionen-Euro-Klage

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Symbolbild PokerAPA/HERBERT PFARRHOFER
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Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) wies Zanonis Klage zurück.

Wien. Der Glücksspielbetreiber Peter Zanoni blitze mit einer Staatshaftungsklage über 97,6 Millionen Euro ab. Der „Pokerkönig“ hatte vom Bund Schadenersatz dafür verlangt, dass eine Gesellschaft zum Betrieb eines Pokersalons in Vorarlberg hatte Konkurs anmelden müssen. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) wies Zanonis Klage aber in seiner laufenden Märzsession zurück. (A 14/2018).

Zanoni machte für die Pleite den Verwaltungsgerichtshof (VwGH) mit einer für ihn sehr schmerzhaften Rechtsprechung verantwortlich: Der Gerichtshof hatte entschieden, dass als Bemessungsgrundlage für die Vorarlberger Kriegsopferabgabe sämtliche Einsätze der Spieler gelten; denn es gab dort keine Eintrittsgelder, nach denen sonst die Abgabe zu berechnen wäre.

Auf diese Weise kamen jene Abgabenschulden zustande, die laut Zanoni „Erdrosselungswirkung“ entfalteten. Dass der VwGH dann im Nachhinein durch einen verstärkten Senat seine Rechtsprechung änderte, konnte die mittlerweile aufgelöste GmbH nicht mehr zum Leben erwecken (den Pokerbetrieb setzte Zanoni mit einer anderen Gesellschaft fort).

Da Entscheidungen von Höchstgerichten kein Grund für Amtshaftungsklagen sein können, versuchte Zanoni es unter dem Titel der Staatshaftung nach EU-Recht beim VfGH. Doch dieser hat nun entschieden, dass der Kläger keinen die Staatshaftung auslösenden Verstoß des VwGH gegen das Unionsrecht nachvollziehbar aufgezeigt habe, zumal der Verstoß sogar „offenkundig“ hätte sein müssen. (kom)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 09.03.2019)

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