Wenn Kommerzialität auf Ethik trifft

Wie verhält sich das Management gegenüber den Mitarbeitern? Firmeneigene Verhaltenskodexe sind en vogue.
Wie verhält sich das Management gegenüber den Mitarbeitern? Firmeneigene Verhaltenskodexe sind en vogue.REUTERS
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Unternehmen haben eine Verantwortung gegenüber der Außenwelt, den Kunden, den eigenen Bediensteten – und sollten über ein Firmenethos verfügen.

Die Sensibilität ist größer geworden: Wie weit hält eine Firma, ein Unternehmen ethische Prinzipien ein? Oder wird hingegen auf moralische Grundsätze wenig Wert gelegt? Herlinde Pauer-Studer vom Philosophischen Institut der Universität Wien untersucht in ihrem bereits zweiten ERC Advanced Grant des Europäischen Forschungsrates, unter welchen Voraussetzungen Gruppen und Institutionen als intentional Handelnde gelten, denen Verantwortung für ihr Tun zugeschrieben werden kann.

Die Philosophieprofessorin beschäftigt sich seit vielen Jahren mit analytischer Philosophie, insbesondere mit Fragen der Moralphilosophie und politischen Philosophie. Der ERC Advanced Grant ist mit 2,5 Millionen Euro dotiert und ermöglicht die Bildung eines Forschungsteams, dem Doktoranden und Postdocs auch von internationalen Universitäten – so von der Stanford University – angehören. Dabei teilt sich das ERC-Projekt in drei große Subprojekte: die Metaphysik von Group Agents, das Gruppenverhalten im Kontext von Moral und Recht und schließlich die moralische Verantwortung von Firmen und Unternehmen.

Ethische Prinzipien

Ziel des Projekts ist es, die normativen Voraussetzungen zu untersuchen, damit Unternehmen als Akteure gelten, denen soziale und moralische Verantwortung zugeschrieben werden kann. Damit soll ein Beitrag zur Debatte um die Verantwortlichkeit von ökonomischen Akteuren geleistet werden. Untersucht wird auch, welche Spannung zwischen der firmeninternen Wahrnehmung von Verantwortung und der externen Zuschreibung von rechtlicher und moralischer Verantwortung existiert.

Jedes Unternehmen bewegt sich zwischen zwei Polen: jenem der Gewinnmaximierung und jenem einer – in der Öffentlichkeit so wahrgenommenen – „sauberen“ Institution, bei der der Profit nicht unbedingt den größten Vorrang hat. Denn gerade die Öffentlichkeit – der Staat wie auch die Kunden – reagieren mit großer Sensibilität auf das Erscheinungsbild eines Unternehmens. So kündigen Firmen in ihrer Werbung bereits an, dass sie nach ethischen Prinzipien handeln.

Profitstreben am Pranger

Die Änderung der Außendarstellung hätten, so Pauer-Studer, Katastrophen wie jene im Dezember 1984 im Chemiewerk von Bhopal (Indien) bis hin zu der Schlammlawine nach einem Dammbruch in Brasilien im Jänner dieses Jahres bewirkt. Gerade da wurden einzelne Firmen an den Pranger gestellt. In derartigen Fällen greift auch der Staat mit Rechtsnormen ein, die das ausschließliche unternehmerische Profitstreben zulasten der Umwelt und der Beschäftigten verhindern sollen.

Paradebeispiel sind hier die USA, wo die Kunden besonders sensibel auf Firmenverstöße reagieren und in Prozessen exorbitant hohe Geldstrafen die Folge sein können. Das jüngste Beispiel ist die Verurteilung des Agrochemiekonzerns Monsanto im August 2018. Er soll 290 Millionen US-Dollar an einen Gärtner zahlen, der seine Krebserkrankung auf das Monsantoprodukt Roundup zurückführt (Monsanto legte Berufung ein).

Einen eigenen Bereich stellt die Binnenverantwortung von Unternehmen dar: Wie schaut es mit dem Verhalten einer Firmenleitung gegenüber den Arbeitnehmern aus? Das Spektrum reicht von Ausbeutung und Demütigung über Mobbing bis zum größten Entgegenkommen gegenüber den Beschäftigten. Hier ist bereits vielfach ein Wandel eingetreten, der etwa durch einen schriftlich fixierten firmeneigenen Verhaltenskodex sichtbar wird.

Moral und Gerechtigkeit

Fragen nach der Moral und der ideologischen Moralisierung hat Pauer-Studer bereits 2010 im Rahmen ihres ersten ERC Advanced Grant behandelt. Dabei ging es um das Verhalten des SS-Richters Konrad Morgen im Zweiten Weltkrieg. Dieser stand durchaus loyal zum nationalsozialistischen Regime, verurteilte aber in seiner Zuständigkeit für Vergehen in Konzentrationslagern sehr wohl auch ausgewiesene Nationalsozialisten. Die mit J. David Velleman von der New York University vorgenommene Fallstudie wurde in der Publikation „Weil ich nun mal ein Gerechtigkeitsfanatiker bin“ (Suhrkamp, 2017) veröffentlicht.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 09.03.2019)

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