Der "Etappensieg" Sigrid Maurers

Wien hob die Verurteilung der Ex-Grünen-Nationalratsabgeordneten Sigrid Maurer auf
Wien hob die Verurteilung der Ex-Grünen-Nationalratsabgeordneten Sigrid Maurer aufGEORG HOCHMUTH / APA / picturede
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Schuldspruch-Aufhebung. Die Ex-Grünen-Politikerin hatte obszöne Internet-Postings öffentlich gemacht – und wurde bestraft. Ein solches Urteil sei nicht lebensnah, sagt das Oberlandesgericht.

Wien. Es war ein Schuldspruch, der von vielen Beobachtern als Skandalurteil eingestuft wurde – ein Schuldspruch, der auch gesetzliche Lücken aufzeigt. Doch nun hat sich das Blatt gewendet. Das Oberlandesgericht (OLG) Wien hob die Verurteilung der Ex-Grünen-Nationalratsabgeordneten Sigrid Maurer auf. Der Prozess wegen übler Nachrede muss wiederholt werden.

1. Wie war die Ausgangslage? Was führte zum Schuldspruch?

Sigrid Maurer hatte im Mai vorigen Jahres via Facebook-Messenger-Dienst derb-obszöne Nachrichten erhalten. Abgeschickt wurden diese vom Facebook-Account des Inhabers eines Craftbierlokals in Wien Josefstadt. Rechtlich entscheidend: Die Nachrichten wurden direkt an die frühere Politikerin geschickt. Es handelte sich nicht um eine öffentliche Herabwürdigung oder Bloßstellung. Somit standen Maurer praktisch keine ausreichenden strafrechtlichen Gegenmaßnahmen zur Verfügung. Daher setzte sie sich auf eigene Art zur Wehr. Sie ging in die (mediale) Offensive und veröffentlichte die sexistischen Botschaften auf Twitter. Inklusive Adresse und Öffnungszeiten des Bierlokals.

Der derart angeprangerte Lokalbetreiber L. (40) bedachte Maurer mit einer Privatanklage wegen übler Nachrede. Richter Stefan Apostol vom Straflandesgericht Wien entschied schließlich, dass dieser Tatbestand erfüllt sei. Und verurteilte die Angeklagte zu 3000 Euro Geldstrafe. Und zur Zahlung von 4000 Euro Entschädigung an das – ja: Opfer, L. Der Fall sorgte auch international für Beachtung. Von typischer Täter-Opfer-Umkehr war die Rede. Maurer gab sich kämpferisch. Um gegen weitere Forderungen gewappnet zu sein und um anderen Betroffenen von Hass im Netz zu helfen, sammelte sie mit dem Verein Zara via Crowdfunding Geld. Schon in den ersten beiden Tagen kamen mehr als 100.000 Euro Spendengeld zusammen.

2. Was hat das Oberlandesgericht Wien nun entschieden?

Dazu muss man zunächst Folgendes wissen: L. hatte im Strafprozess 40.000 Euro Entschädigung wegen erlittener Kränkung verlangt und war auf den Zivilrechtsweg verwiesen worden. Maurer hatte Berufung gegen ihre Verurteilung eingebracht. Über dieses Rechtsmittel entschied nun die nächsthöhere Instanz, eben das OLG. Es stärkte der Ex-Politikerin den Rücken.

Laut OLG habe das Erstgericht außer Acht gelassen, „dass bei Beurteilung des Wahrheitsbeweises eine gewisse Lebensnähe zu beachten sei“. Immerhin seien die obszönen Nachrichten vom Computer des Privatanklägers verschickt worden. Das Erstgericht war trotzdem dem Einwand von L. gefolgt, wonach der große Unbekannte ins Lokal gekommen sein könnte und sich vor den PC des Chefs gesetzt haben könnte.

In erster Instanz hieß es (wobei es sich der Richter wohlgemerkt auch nicht leicht gemacht hatte), diese von L. angebotene Version sei nicht ganz auszuschließen. Sigrid Maurer habe es also nicht geschafft, die Täterschaft von L. zu beweisen. Ihr sei der Wahrheitsbeweis misslungen. An dieser Stelle kommt unverhohlener Tadel vom OLG: Das Erstgericht habe „die Latte für den Wahrheitsbeweis geradezu unerreichbar hoch angesetzt“.

3 . Wie geht es nun weiter? Was ist der nächste Schritt?

Der Prozess muss wiederholt werden. Mit einem neuen Richter. Klar ist: Die Einschätzung des OLG ist für den zweiten Durchgang sehr wohl ein Fingerzeig.

4. Was sagt Sigrid Maurer zu der neuen Entwicklung?

Der „Presse“ erklärte die ehemalige Grünen-Bildungssprecherin: „Ich bin sehr froh, dass das Urteil aufgehoben wurde. Ich habe noch nicht ganz gewonnen, aber es ist ein Etappensieg.“ Und: „Wenn das OLG sagt, die Begründung für den Schuldspruch war nicht lebensnah, fühle ich mich in meiner Wahrnehmung bestätigt.“

5. Wie sieht L., der Inhaber des Bierlokals, die Situation?

Dessen Anwalt Adrian Hollaender sagte der Austria Presse Agentur, das OLG habe „weder der Angeklagten noch dem Ankläger recht gegeben“. Sein Mandant sei zuversichtlich, dass auch das neue Gericht „bei gleicher Faktenlage zum gleichen Ergebnis gelangen wird“. L. vertraue „auf einen Sieg von Rechtsstaat und Gerechtigkeit“.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 13.03.2019)

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