Börsenaufsicht kritisiert einen Tweet des Tesla-Chefs, der den Aktienkurs beeinflussen könnte. Musk sieht das anders.
Palo Alto. Tesla-Chef Elon Musk hat im Streit mit der US-Börsenaufsicht SEC sein Verhalten bei Twitter verteidigt und zum Gegenangriff auf die Behörde ausgeholt. Für den Milliardär steht viel auf dem Spiel: Die SEC will, dass Musk wegen eines missverständlichen Tweets der Missachtung des Gerichts schuldig gesprochen wird, was für ihn weitere Strafen und Einschränkungen bedeuten könnte. In seiner Antwort warf der Tesla-Chef der Börsenaufsicht unter anderem vor, sie wolle sein Verfassungsrecht auf Redefreiheit einschränken.
Musk war von der SEC im Vorjahr wegen seiner wenig später zurückgenommenen Ankündigung, Tesla von der Börse nehmen zu wollen, geklagt worden. Die Behörde warf ihm Irreführung der Anleger vor, vor allem, weil er im ersten Tweet zu dem Plan geschrieben hatte, die Finanzierung für einen solchen Deal sei gesichert. Allerdings musste Musk später einräumen, dass er keine festen Zusagen von Investoren hatte.
Die SEC forderte in der Klage damals unter anderem, Musk von Chefposten in börsenotierten Unternehmen zu verbannen. Unter diesem Druck lenkte der Tesla-Chef ein. Als Teil einer Einigung wurde unter anderem vereinbart, dass seine Tweets mit Informationen, die den Aktienkurs beeinflussen könnten, von Tesla abgesegnet werden müssen.
400.000 oder 500.000 Autos?
Am 19. Februar schrieb Musk jedoch: „Tesla baute 0 Autos 2011, aber wird 2019 rund 500.000 bauen.“ Kurz danach stellte er klar, dass damit nicht die tatsächliche Jahresproduktion gemeint sei, sondern die annualisierte Produktionsrate, die Tesla Ende 2019 erreichen werde. Tesla hatte in einem Brief an die Aktionäre Ende Jänner 400.000 ausgelieferte Fahrzeuge als Ziel für das laufende Jahr genannt. Damit sei der Tweet nicht nur unabgesprochen, sondern auch inhaltlich falsch gewesen, meint die SEC. Dies sei ein klarer Verstoß gegen die Vereinbarung.
In Musks Antwort heißt es nun, die Börsenaufsicht gehe zu weit mit ihren Forderungen nach vorheriger Freigabe seiner Tweets. Er sei mit Recht davon ausgegangen, dass die umstrittene Twitter-Nachricht nicht relevant für den Börsenkurs sei – und die Behörde habe das Gegenteil nicht nachgewiesen. Die SEC wolle das Gericht dazu bringen, auf Musks Recht auf Redefreiheit herumzutrampeln. Nun muss die New Yorker Richterin Alison Nathan entscheiden, ob Musk gegen die Auflagen verstoßen hat. (DPA/red.)
("Die Presse", Print-Ausgabe, 13.03.2019)