Schüler haben (k)eine Streikerlaubnis

Die Organisatoren von „FridaysForFuture“ rechnen mit dem Kommen von ganzen Klassen samt Lehrern und Direktoren.
Die Organisatoren von „FridaysForFuture“ rechnen mit dem Kommen von ganzen Klassen samt Lehrern und Direktoren.(c) Clemens Fabry
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Der Demobesuch ist in manchen Bundesländern erlaubt – in anderen nicht.

Wien. Weltweit werden diesen Freitag Schüler gegen die Klimapolitik ihrer Regierungen protestieren – auch in Österreich. Hierzulande wird in fast allen Landeshauptstädten zu Demos nach dem Vorbild der schwedischen Schülerin Greta Thunberg aufgerufen. Die Organisatoren von „FridaysForFuture“ rechnen mit dem Kommen von ganzen Klassen samt Lehrern und Direktoren. Doch ist das überhaupt erlaubt?

Von Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) gibt es darauf keine ganz klare Antwort. Es sei, wie er sagt, zwar grundsätzlich begrüßenswert, dass sich Schüler „mit wesentlichen Fragestellungen von Gesellschaft und Zukunft auseinandersetzen“. Das müsse aber „nicht unbedingt am Vormittag stattfinden, wenn gleichzeitig auch Schulpflicht gilt.“ Er überlässt die Erlaubnisentscheidung den Bildungsdirektionen in den Ländern.

Grundsätzlich müssen Schüler laut Schulunterrichtsgesetz nur dann nicht am Unterricht teilnehmen, wenn sie krank sind, in ihrem Leben außergewöhnliche Ereignisse stattfinden oder wenn durch den Schulweg ihre Gesundheit gefährdet wäre. Zusätzlich kann der Klassenvorstand Schülern bis zu einem Tag und der Schulleiter darüber hinaus ein „Fernbleiben aus wichtigen Gründen“ erlauben. Ob auch der Besuch des „weltweiten Klimastreiks“ am Freitag in die Kategorie fällt, wird je nach Bundesland unterschiedlich beantwortet. Dasselbe gilt für die Frage, ob ganze Klassen oder Schulen geschlossen an der Demo teilnehmen dürfen.

Unentschuldigte Fehlstunden

Wien, Niederösterreich, Salzburg und Vorarlberg interpretieren den Demobesuch als ungerechtfertigtes Fernbleiben. „Streiken ist kein Grund zum Fernbleiben des Unterrichts und wäre somit eine unentschuldigte Fehlstunde“, betont man in Salzburg. Auch die Bildungsdirektion für Niederösterreich sieht darin „keinen Rechtfertigungsgrund“. Ähnlich argumentiert man das in der Wiener Bildungsdirektion. Die Teilnahme an einer Demo stellte „ganz klar“ keinen Entschuldigungsgrund dar. So sieht es auch die Vorarlberger Bildungsdirektion. Im Gesetz sei klar festgehalten, „dass es sich beim Fernbleiben vom Unterricht zum Zweck der Teilnahme an einer Demonstration um keine gerechtfertigte Verhinderung handelt“.

Anders bewerten das die übrigen Bundesländer. In Tirol vertritt man einen „moderaten Standpunkt“. Es wird den Schulen freigestellt, Schülern, die an einer Demo teilnehmen wollen, freizugeben. In Kärnten hält man das ebenso für eine „pädagogische Ermessensentscheidung“ am einzelnen Standort. Eine Erlaubnis zum Fernbleiben fällt auch in Oberösterreich und dem Burgenland unter die Schulautonomie.

Die größte Demo wird hierzulande am Freitag in Wien stattfinden. Hier werden die Schüler einander zwischen 10 Uhr und 11 Uhr an fünf Punkten treffen, um zum Heldenplatz zu gehen. Gemeinsam geht der Demo-Zug anschließend über den Ring, um bei mehreren Ministerien und beim Bundeskanzleramt, Zwischenkundgebungen zu machen. (APA/Red.)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 13.03.2019)

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