Deutschland: Iraker gesteht Mord an Schülerin

Der 22 Jahre alte Iraker Ali B. gab an, das 14 Jahre alte Mädchen im Sommer vergangenen Jahres erwürgt haben.
Der 22 Jahre alte Iraker Ali B. gab an, das 14 Jahre alte Mädchen im Sommer vergangenen Jahres erwürgt haben.(c) REUTERS (POOL)
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Angeklagter war nach dem Verschwinden der 14-Jährigen umstrittener Aktion aus dem Irak nach Deutschland geholt worden.

Wiesbaden. Im Mordprozess um den gewaltsamen Tod einer Schülerin hat der Angeklagte vor einem Gericht in der deutschen Stadt Wiesbaden (Hessen) gestanden: Der 22 Jahre alte Iraker Ali B. gab an, das 14 Jahre alte Mädchen im Sommer vergangenen Jahres erwürgt haben. Er wisse allerdings nicht, wie dies habe geschehen können.

Die ihm ebenfalls vorgeworfene Vergewaltigung Susannas stritt B. weiterhin ab. Es habe einvernehmlichen Sex gegeben, sagte er. Im Anschluss sei Susanna auf dem Rückweg gestürzt. Sie sei sauer und laut geworden und habe mit der Polizei gedroht. Daraufhin sei ihm schwarz vor Augen geworden und er habe das Mädchen getötet. Die Leiche Susannas war Anfang Juni 2018, zwei Wochen nach dem Verschwinden der Schülerin, an einem Bahngleis gefunden worden.

Der Fall hatte über die Grenzen Deutschlands hinaus für Schlagzeilen gesorgt: Ali B., ein Asylwerber, der schon zuvor mehrfach ins Visier der Polizei geraten war, hatte sich kurz nach der Tat mit seiner Familie in den Irak abgesetzt. Dort wurde er von kurdischen Sicherheitskräften festgenommen und zurück nach Deutschland gebracht. An der Rückholung hatte sich auch der deutsche Bundespolizeipräsident Dieter Romann persönlich beteiligt. Ein deshalb gegen ihn eingeleitetes Verfahren wegen des Verdachts der Freiheitsberaubung wurde inzwischen eingestellt. Politisch schlug diese Aktion hohe Wellen. Es gab Demonstrationen gegen sexualisierte Gewalt und gegen Einwanderung sowie gegen Rassismus.

Ali B.s Verteidigung monierte am Dienstag, die Rückholung stelle ein Verfahrenshindernis dar, weil es nie ein offizielles Auslieferungsabkommen zwischen dem Irak und Deutschland gegeben habe. Das Gericht lehnte den Antrag ab. (ag)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 13.03.2019)

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