"Von Habsburg" schuldig, aber straflos

KARL HABSBURG
KARL HABSBURG(c) APA/HERBERT PFARRHOFER (HERBERT PFARRHOFER)
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Karl Habsburg verstieß mit seiner Homepage gegen das Adelsaufhebungsgesetz aus 1919; das Verwaltungsgericht Wien sieht aber die 20.000-Kronen-Strafe nicht mehr anwendbar. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Wien. Die Diskussion über die Strafbarkeit des Führens von Adelsbezeichnungen durch Österreicher ist um eine Facette reicher: Das Verwaltungsgericht Wien hat Karl Habsburg, den Enkel des letzten regierenden Kaisers von Österreich (Karl I.), für schuldig befunden, mit seiner Website gegen das Adelsaufhebungsgesetz verstoßen zu haben. In einer am Dienstag mündlich verkündeten Entscheidung zog das Gericht daraus aber eine überraschende Konsequenz.

Das Gericht hob nämlich die vom Magistratischen Bezirksamt für Wien Landstraße verhängte Geldstrafe in Höhe von 70 Euro auf. Im Gegensatz zum Bezirksamt hält das Verwaltungsgericht die unmittelbar nach dem Zerfall der Monarchie eingeführte Geldstrafe in Höhe von 20.000 Kronen für nicht mehr anwendbar.

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