Karl Habsburg verstieß mit seiner Homepage gegen das Adelsaufhebungsgesetz aus 1919; das Verwaltungsgericht Wien sieht aber die 20.000-Kronen-Strafe nicht mehr anwendbar. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
Wien. Die Diskussion über die Strafbarkeit des Führens von Adelsbezeichnungen durch Österreicher ist um eine Facette reicher: Das Verwaltungsgericht Wien hat Karl Habsburg, den Enkel des letzten regierenden Kaisers von Österreich (Karl I.), für schuldig befunden, mit seiner Website gegen das Adelsaufhebungsgesetz verstoßen zu haben. In einer am Dienstag mündlich verkündeten Entscheidung zog das Gericht daraus aber eine überraschende Konsequenz.