Rauchverbot in Lokalen: VfGH-Entscheidung vertagt

Die Presse (Clemens Fabry)
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Die Verfassungsrichter werden die bereits im Dezember aufgenommenen Beratungen in der Juni-Session fortsetzen.

Die mit Spannung erwartete Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) über das Rauchen in der Gastronomie kommt doch nicht so bald wie erwartet, Wie der Sprecher des Gerichtshofs, Raphael Draschtak, mitteilt, wird der Fall in der Juni-Session des Höchstgerichts weiter beraten.

Am 1. Mai 2018 hätte ein noch unter Rot-Schwarz beschlossenes absolutes Rauchverbot in Lokalen in Kraft treten sollen. Die türkis-blaue Koalition hatte es aber noch zuvor zurückgenommen. Nachdem der Gerichtshof bereits im Dezember 2018 eine öffentliche Verhandlung durchgeführt hatte, stand die solcherart erfolgte Verlängerung der Raucherlaubnis in der März-Session des VfGH auf der Tagesordnung – ohne jedoch abgeschlossen zu werden.

Zwei Gastronomiebetriebe, eine 16-Jährige und ihr Vater sowie die Wiener Landesregierung haben die Rücknahme des Verbots beim Höchstgericht angefochten. ÖVP und FPÖ hatten das Inkrafttreten des absoluten Rauchverbots verhindert, sodass in kleineren Lokalen, die sich für eine Raucherlaubnis entscheiden, sowie in solchen mit einer räumlichen Trennung zwischen Rauchern und Nichtrauchern weiterhin geraucht werden darf. Die Gegner dieser Regelung sehen dadurch unter anderem die Gesundheit von Personal und Gästen bedroht, ferner würden Lokale in unzulässiger Weise ungleich behandelt. Die Regierung hat die geltende Regelung hingegen unter Berufung auf das gesetzgeberische Ermessen verteidigt.

Im Oktober fand auf Initiative der Ärztekammer und der Krebshilfe ein Volksbegehren für das Rauchverbot statt. Mit 881.692 Unterschriften erreichte es Platz sieben in der Reihung der Volksbegehren.

(Red.)


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