Habsburg ohne von: Ein kakanisches Urteil

Über einen Übeltäter, der sich einen Adelstitel anmaßte, in einem Land, in dem gerade "500 Jahre Kaiser Maximilian I."-Festspiele stattfinden.

Genau definiert ist der Begriff kakanisch nicht. Er leitet sich jedenfalls von k. u. k. (also kaiserlich und königlich) ab und beschreibt in etwa das Lebensgefühl der späten Habsburgermonarchie: ein Beamtenstaat, in dem doch jeder nach seiner Facon halbwegs glücklich werden konnte, ein wenig schlampig und gemütlich, kein wirklich strenges Regiment, aber doch auf Orden, Uniformen, Titel und andere unverrückbare Traditionen bedacht. So weit das Klischee.

Ganz dem entsprach nun das Erkenntnis des Verwaltungsgerichts Wien gegen Karl von Habsburg, pardon Karl Habsburg. Der Bürger Habsburg hatte auf seiner Homepage ein „von“ geführt. Das vor hundert Jahren eingeführte Adelsaufhebungsgesetz – damals gab es noch nicht einmal Homepages - untersagt das. Das Magistratische Bezirksamt hatte Karl Habsburg zuvor wegen dieses Delikts zu einer Geldstrafe von 70 Euro verurteilt. Das Verwaltungsgericht bestätigte nun zwar die Schuldigkeit, hob die Strafe allerdings auf. Denn diese hätte aufgrund des Adelsaufhebungsgesetzes in Kronen veranschlagt werden müssen – bis zu 20.000 wären möglich gewesen. Mittlerweile gibt es jedoch nicht einmal mehr den Schilling.

Ein echt kakanisches Urteil also. Man könnte es auch salomonisch nennen. Der Übeltäter, der sich einen Adelstitel anmaßte, verurteilt, aber nicht bestraft. In einem Land, in dem gerade „500 Jahre Kaiser Maximilian I.“-Festspiele stattfinden.

Nicht minder kakanisch dann die nachfolgende Uneinigkeit, wer denn nun eigentlich für die Nichteinhebung der Strafe zuständig sei: das Justizministerium  der Republik Österreich oder das Innenministerium der Republik Österreich.

Zusammenfassend lässt sich sagen: Es war sehr schön, es hat uns sehr gefreut.

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