Wenn der Wähler verwirrt wird

Nicht immer ist es leicht zu durchschauen, welche Fraktion wofür steht.
Nicht immer ist es leicht zu durchschauen, welche Fraktion wofür steht. (c) Clemens Fabry
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Hinter Türkis muss nicht die ÖVP stecken, hinter Grün nicht die Grünen. Manchmal muss sogar das Gericht entscheiden.

Wien. Mit Parteifarben ist es ja schon grundsätzlich nicht einfach. Die Schwarzen sind nun türkis, die Blauen haben alles Orange abgeschüttelt und diverse Öko-Listen waren sich im Lauf der Geschichte schon öfter einmal nicht ganz grün. Doch selbst, wenn man das im Kopf hat, muss man bei Wahlen manchmal genau hinschauen, so auch bei der kommenden Arbeiterkammerwahl in Wien.

Falls ein Arbeitnehmer etwa seine Sympathie für die aktuelle Bundesregierung kundtun will und deswegen die Liste mit der Kurzbezeichnung TÜRK-IS ankreuzt, hat er damit nicht die ÖVP-Kandidaten gewählt. Vielmehr steht die Liste von Melek Köse dahinter. Sie darf mit diesem Kürzel auftreten, schließlich tat sie das schon zu einem Zeitpunkt, als die ÖVP noch schwarz war. Außerdem bedeutet TÜRK-IS (man beachte auch den Bindestrich auf dem Wahlzettel) übersetzt so viel wie „türkische Arbeit“ – der Name ist in diesem Fall also Programm. Bei der Wahl vor fünf Jahren kam die Liste auf ein Mandat. Die zur ÖVP-Familie gehörenden Christgewerkschafter (sie firmieren auf dem Wahlzettel als FCG ÖAAB) erreichten zuletzt 19 Mandate.

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