Nach dem OGH-Entscheid zur Schweizer Firma Goldprofessionell wird nun eine Sammelklage vorbereitet.
Tausende Anleger haben bei der Schweizer Firma Goldprofessionell in Edelmetall investiert – und bei der Pleite des Unternehmens im Jahr 2016 viel Geld verloren. Wie berichtet, hat der OGH die Haftung eines Schweizer Notars bestätigt, der irreführende Prüfberichte über Goldbestände der Firma erstellt hat.
Für geschädigte Anleger, die Ansprüche einklagen wollen, gab nun die Plattform Cobin Claims den Start einer Sammel(-klagen-)aktion bekannt.
Die Berichte des Schweizer Notars hatten laut OGH physische Kontrollen suggeriert, obwohl sie auf der Durchsicht von Lagerdepotauszügen beruhten. Laut Cobin Claims ist durch die OGH-Entscheidung der Weg für Klagen in Österreich frei. Wegen der dreijährigen Verjährungsfrist müssten Interessierte jedoch rasch handeln. (cka)