Asyl: Regierung erwartet Einsparungen von bis zu 15 Millionen Euro

Wohnhaus für Asylwerber in Altenfelden
Wohnhaus für Asylwerber in AltenfeldenDie Presse (Fabry)
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In den ersten beiden Jahren soll die Verstaatlichung von Beratung und Betreuung einen Mehraufwand bewirken, dann ein Ausgabenminus. Externe Leistungen können weiter zugekauft werden.

Die Regierung erwartet durch die Re-Verstaatlichung der Flüchtlingsbetreuung eine beträchtliche Einsparung. Nach einem Mehraufwand in den ersten beiden Jahren soll sich 2021 schon ein Ausgabenminus von rund zwölf Millionen einstellen, ab dem Jahr darauf soll es sich bei 15 Millionen einpendeln. Das geht aus dem nun vorliegenden Begutachtungsentwurf hervor.

Niedrigere Aufwendungen vermutet man für die Mieten und die Rechtsberatung. Mehr Geld wird für die Rückkehrberatung nötig sein. Dafür erhofft man sich eine höhere Zahl an Rückkehrern, was wieder Kosten senken würde.

Hilfe Dritter bei "außergewöhnlichen Umständen" möglich

Dass künftig nur noch staatliche Einrichtungen im Zuge der Asylverfahren tätig werden, ist nicht fix. Denn der Bundesagentur wird es ermöglicht, sich der Hilfe "Dritter zu bedienen, soweit sie diese Aufgabe aufgrund außergewöhnlicher Umstände nicht aus Eigenem im erforderlichen Umfang erfüllen kann". In den Erläuterungen zum Gesetzestext ist von außergewöhnlich hohen Zuströmen von Schutzsuchenden die Rede. Zudem wird man auf Dolmetscher zurückgreifen können, vor allem bei seltenen Sprachen. Von der Agentur gestellt werden auch Menschenrechtsbeobachter, die Außerlandesbringungen begleiten sollen.

Geleitet wird die Agentur von einem oder auch mehreren Geschäftsführern, die für bis zu fünf Jahre bestellt werden. Im Aufsichtsrat hat das Innenministerium mit sechs Vertretern die Hälfte der Mitglieder und die Leitung über. Dazu kommen je ein Repräsentant von Justiz- und Finanzressort sowie vier Belegschaftsvertreter.

Was die Rechtsberatung angeht, hat man die grundsätzlichen Vorgaben nicht geändert. Die eingesetzten Personen müssen entweder ein Jus-Studium absolviert haben, ein anderes Studium bewältigt und drei Jahre im Bereich des Fremdenrechts durchgehend gearbeitet haben oder eine mindestens fünfjährige durchgehende Tätigkeit im Bereich des Fremdenrechts innegehabt haben. Ihre Aufgabe haben sie "objektiv und nach bestem Wissen durchzuführen" und die Erfolgsaussicht einer Beschwerde darzulegen.

NGOs üben Kritik

Die erwartet scharfe Kritik an der Re-Verstaatlichung des Flüchtlingswesens kommt von Nicht-Regierungsorganisationen. Die Diakonie sieht als Ziel, eine unabhängige Rechtsberatung zu verhindern, wie sie von der evangelischen Organisation derzeit noch selbst angeboten wird. Für die Volkshilfe wird ein System geschaffen, das sich selbst kontrolliert.

Es sei nicht akzeptabel, dass es in dieser Regierung offenbar System habe, die Zivilgesellschaft und NGOs sukzessive aus dem öffentlichen Leben in Österreich auszuschließen, schreibt Volkshilfe-Geschäftsführer Erich Fenninger in einer Aussendung: "NGOs wie die Volkshilfe haben langjährige Expertise in der unabhängigen Rechtsberatung. Unsere Tätigkeit trägt nicht nur zu einem fairen Prozess für Asylsuchende bei, sondern sorgt auch für besseres Verständnis und höhere Akzeptanz für schutzsuchende Menschen."

Diakonie-Direktorin Maria Katharina Moser verwies auf eine hohe Zahl von Fehlentscheidungen in der ersten Asylinstanz. Wenn die rechtliche Vertretung von Asylsuchenden einer Agentur des Innenministeriums übertragen wird, wachse die Gefahr, dass fehlerhafte oder willkürliche Entscheidungen nicht mehr revidiert würden und auch dem Blick und damit der Kontrolle der Öffentlichkeit entzogen seien.

Anny Knapp von der Asylkoordination erklärte dass sich die unabhängige Rechtsberatung als notwendige Unterstützung der Flüchtlinge erwiesen habe. Dass von den künftigen Rechtsberatern eine Selektion in erfolgversprechende und weniger aussichtsreiche rechtliche Schritte erfolgen könnte, sei "eine durchaus realistische Annahme", gibt Knapp zu bedenken.

(APA)

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