"EU-Bauer" ungültig, Edtstadler falsch schreiben aber erlaubt

Manfred Tisal.
Manfred Tisal.(c) APA
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Auf dem Wahlzettel müssen Personen genau bezeichnet werden. Kleine Schreibfehler bei Kandidaten wären kein Problem.

Wien. Als „EU-Bauer“ wurde er durch den Villacher Fasching bekannt. Er erhielt sogar eine Radiosendung. Nachdem Manfred Tisal auf Facebook gegen Flüchtlinge gewettert hatte, verlor er die Sendung 2017 aber wieder. Wie am Freitag bekannt wurde, geht Tisal, der zuletzt schon für die FPÖ moderiert hat, nun aber in die Politik. Er erhält Platz elf auf der blauen Liste für die EU-Wahl.

Es ist ein aussichtsloser Platz, derzeit hält die FPÖ bei nur vier Mandaten. Die einzige Chance für den EU-Bauern, nach Brüssel zu kommen, läge bei den Vorzugsstimmen. Aber was ist, wenn Wähler in das Vorzugsstimmenfeld „EU-Bauer“ schreiben, weil sie Tisal nur unter dieser Bezeichnung kennen?

Diese Stimme dürfte Tisal nicht zugerechnet werden, meint Robert Stein, Leiter der Wahlabteilung im Innenministerium. „EU-Bauer ist nicht eindeutig, im Prinzip gibt es Millionen EU-Bauern“, sagt der Jurist zur „Presse“. Laut der Wahlordnung ist eine Vorzugsstimme dann gültig, „wenn aus ihr eindeutig hervorgeht“, wen der Bürger wählen wollte. Dies ist nach dem Gesetz „insbesondere der Fall“, wenn der Familienname oder die Nummer des Bewerbers auf der Parteiliste in das Vorzugsstimmenfeld geschrieben wurde. Die Möglichkeit mit der Nummer wurde vor einigen Jahren eingeführt, weil es für Sehbehinderte leichter ist, eine Zahl statt des Namens zu schreiben.

Doch bleibt es schwierig, mit Vorzugsstimmen die Liste umzustoßen. Dafür müsste ein Kandidat zumindest fünf Prozent aller Stimmen, die für seine Partei abgegeben werden, auf sich vereinen. Am spannendsten ist dieses Rennen noch in der ÖVP, in der die Kandidaten „freiwillig“ auf ihr Mandat verzichten sollen, wenn andere Parteifreunde mehr Vorzugsstimmen erhalten – ganz ohne Fünf-Prozent-Hürde.

Partei- sticht Kandidatenstimme

Probleme könnte Wählern aber manch Name machen, etwa der von Staatssekretärin Karoline Edtstadler. Aber auch, wenn jemand „Edstadler“ oder „Ettstadler“ schriebe, wäre ihr die Stimme zuzurechnen, sagt Stein. Das sei freilich nur die Rechtsmeinung des Ministeriums. Im Einzelfall müsste immer die Wahlbehörde vor Ort entscheiden. Und in weiterer Folge der Verfassungsgerichtshof, falls jemand die Wahl anficht.

Für alle Parteien gilt, dass man die Vorzugsstimme nur einem Kandidaten der erwählten Fraktion geben darf. Im Zweifel sticht die Partei- die Kandidatenstimme.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 16.03.2019)

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