Terrorgesetz: Was man künftig noch sagen darf

Terrorgesetz kuenftig noch sagen
Terrorgesetz kuenftig noch sagen(c) EPA (MAST IRHAM)
  • Drucken

Schon das „Gutheißen" terroristischer Aktivitäten wird mit dem neuen Terrorgesetz unter Strafe gestellt. Auch der Blondinenwitz könnte ein Fall für die Gerichte werden.

Die Angelegenheit war Vizekanzler Josef Pröll nur ein paar kurze Sätze wert: „Wir haben das Terrorismuspräventionsgesetz beschlossen", sagte er am Dienstag nach dem Ministerrat. „Die Regierung hat damit ein klares Signal gesetzt." Nach dem Beschluss im Parlament soll das neue Gesetz am 1. August 2010 in Kraft treten. Manches geht ja auch schnell in dieser Regierung.

Verboten ist in Zukunft unter anderem die Teilnahme an Terrorcamps oder andere Arten der Ausbildung für terroristische Zwecke. Der Strafrahmen ist durchaus ambitioniert: Lehrer in Terrorcamps sollen bis zu zehn Jahre Haft ausfassen, Schüler bis zu fünf Jahre.

Was ist Terror, wo beginnt er?

Doch die Novelle des Justizministeriums geht noch weiter. Um sich strafbar zu machen, wird es nicht mehr nötig sein, selbst etwas anzustellen. Mit bis zu zwei Jahren Haft bedroht ist ab August bereits das „Gutheißen" von terroristischen Aktivitäten. Wer sich unter dem etwas antiquierten Begriff nichts vorstellen kann, findet in Strafrechtskommentaren eine Erläuterung: „Gutheißen einer strafbaren Handlung bedeutet, sie als rühmlich und nachahmenswert hinzustellen und auf diese Weise das Gesetzesverbot zu erschüttern", heißt es darin. Damit seien nun endlich Maßnahmen gegen sogenannte „Hassprediger" möglich, freute sich Pröll am Dienstag.
Mag sein, dass diese Zielgruppe sich vom neuen Gesetz abschrecken lässt. Aber berechtigt ist auch die Frage, wie weit eine Gesellschaft noch gehen soll, um der - zumindest in Österreich - doch eher theoretischen Terrorismusgefahr zu begegnen.

Das heimische Verbotsgesetz funktioniert zwar ähnlich, aber es lässt sich mit der historischen Verantwortung Österreichs und der Rücksicht auf noch lebende Opfer von damals erklären. Beim Terrorismus fehlt dieser Hintergrund. Dient es wirklich der Sicherheit oder wenigstens dem Sicherheitsempfinden, wenn dummes Schwadronieren mit Haft bedroht wird? Oder geht es nur noch um die Bevormundung des Bürgers?

Schwierig wird wohl auch die Judikatur. Was Terror ist und wo er beginnt, lässt sich leider nicht ganz eindeutig definieren. Macht sich in Zukunft strafbar, wer bei einer Kurden-Demo in Wien mitmarschiert? Oder ein gewisses Verständnis für die einstigen Aktivitäten der deutschen RAF erkennen lässt? Oder den Mut von islamistischen Selbstmordattentätern vor zu viel Publikum bewundert?
In der Begutachtungsphase rief das Gesetz zum Teil recht heftige Kritik hervor. Die SPÖ wollte erst nicht zustimmen, ließ sich durch ein paar Änderungen dann aber doch erweichen. Der Verfassungsrechtler Bernd-Christian Funk ist aber auch jetzt nicht glücklich: „Ich halte die Regelung nach wie vor für überzogen." Auch der österreichische Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK) sprach sich dagegen aus: „Rechtsstaatliche Grundsätze werden unter dem Vorwand der Terrorismusbekämpfung abermals über Bord geworfen", kritisierte ÖRAK-Präsident Gerhard Benn-Ibler.

Erst denken, dann reden

Erst denken, dann reden: Diese alte Empfehlung bekommt durch das Gesetz eine strafrechtliche Relevanz. Lockeres Drauflosplaudern kann sich böse rächen, und zwar nicht nur, wenn es um Terrorismus geht. Weil die Regierung gerade dabei war, die Meinungsfreiheit einzuschränken, wurden die Redeverbote gleich noch auf ein paar andere Themen ausgeweitet. Schon bisher machte sich strafbar, wer Angehörige einer bestimmten Religion, einer Rasse, eines Volkes oder eines Staates wegen dieser Zugehörigkeit verächtlich machte.


Ebenfalls untersagt sind bald auch böse Bemerkungen, die auf das Geschlecht, das Alter, die sexuelle Ausrichtung, die Weltanschauung oder eine Behinderung zielen. Nicht nur die Büttenredner beim Villacher Fasching werden die neuen Zeiten ziemlich anstrengend finden. Auch durchschnittliche Kabarettprogramme könnten künftig die Gerichte beschäftigen. Und auch Blondinenwitze werden damit zum Hasardspiel, das man nur noch in Gesellschaft guter Freunde wagen sollte.

Österreicher mit Migrationshintergrund

Abseits strafrechtlich relevanter Tatbestände ist es in den vergangenen Jahren zunehmend schwierig geworden, sämtlichen Regeln der verbalen Political Correctness gerecht zu werden. Die Liste der Verbote wird immer länger: Wer behindert war, ist jetzt körperlich eingeschränkt; wer als Taubstummer durchs Leben gehen musste, tut dies jetzt als Gehörloser; wer einst ein Ausländer war, ist jetzt ein Österreicher mit Migrationshintergrund.

Internationaler Vorreiter in diesem Bereich sind die USA, in denen es offiziell nicht einmal mehr erlaubt ist, einen 200-Kilo-Mann als dick zu bezeichnen - er ist vielmehr „horizontally challenged".
Ob das den Betroffenen wirklich hilft, ist äußerst fraglich. Dass verbale Rücksichtnahme nicht notgedrungen zu mehr gegenseitigem Verständnis führt, beweisen unter anderem das Binnen-I und seine Ableitungen. Frauen werden nun zwar stets extra erwähnt; an ihrer Benachteiligung bei Gehalt und Aufstiegschancen hat das aber nichts geändert.

(("Die Presse", Print-Ausgabe, 21.04.2010))

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.