Hartinger darf nicht zur Ernte zwingen

Erntehelfer (im Bild eine rumänische Arbeiterin in England) werden auch in Österreich oft händeringend gesucht.
Erntehelfer (im Bild eine rumänische Arbeiterin in England) werden auch in Österreich oft händeringend gesucht.(c) APA/AFP/OLI SCARFF (OLI SCARFF)
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Die Sozialministerin will Flüchtlinge zur Arbeit zwangsverpflichten. Doch das ist rechtlich nicht umsetzbar.

Wien. Mit ihrem Vorschlag einer Arbeitspflicht für anerkannte Flüchtlinge sorgt Sozialministerin Beate Hartinger-Klein für Aufregung. Doch inwiefern kann man Personen überhaupt zu einer Arbeit verpflichten? Und darf man Asylberechtigte diesbezüglich anders behandeln als Österreicher? Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick:

1 Welcher Plan schwebt Beate Hartinger-Klein konkret vor?

Die Sozialministerin will Asylberechtigte ohne Job für Arbeiten in bestimmten Branchen einsetzen. „Entweder qualifiziere ich diese Asylberechtigten oder ich setze sie verpflichtend ein, etwa im land- und forstwirtschaftlichen Bereich“, sagte sie in der „Kärntner Krone“. Als Beispiel für Einsatzgebiete von Asylberechtigten nannte sie Tätigkeiten als Erntehelfer oder Einsätze gegen den Borkenkäfer im Wald.

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