Die Sozialministerin will Flüchtlinge zur Arbeit zwangsverpflichten. Doch das ist rechtlich nicht umsetzbar.
Wien. Mit ihrem Vorschlag einer Arbeitspflicht für anerkannte Flüchtlinge sorgt Sozialministerin Beate Hartinger-Klein für Aufregung. Doch inwiefern kann man Personen überhaupt zu einer Arbeit verpflichten? Und darf man Asylberechtigte diesbezüglich anders behandeln als Österreicher? Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick:
1 Welcher Plan schwebt Beate Hartinger-Klein konkret vor?
Die Sozialministerin will Asylberechtigte ohne Job für Arbeiten in bestimmten Branchen einsetzen. „Entweder qualifiziere ich diese Asylberechtigten oder ich setze sie verpflichtend ein, etwa im land- und forstwirtschaftlichen Bereich“, sagte sie in der „Kärntner Krone“. Als Beispiel für Einsatzgebiete von Asylberechtigten nannte sie Tätigkeiten als Erntehelfer oder Einsätze gegen den Borkenkäfer im Wald.