Ach, könnten wir doch alle Probleme einfach ausbürgern!

Wer kümmert sich gern um Terroristen und Verbrecher? Niemand. Damit sind Terroristen und Verbrecher aber noch nicht aus der Welt geschafft.

Oja, es ist eine äußerst verlockende Vorstellung für jede Regierung: Sich die Mitglieder ihres Volkes selbst aussuchen zu können. Autoritäre Regime nehmen dieses Recht ganz selbstverständlich für sich in Anspruch: Wer nicht ins System passt, soll einfach gehen. Die Sowjetunion war noch kaum gegründet, da begann sie schon mit massenhaften Ausbürgerungen. Alle Menschen, die von den Kommunisten ins Ausland geflohen waren, sollten nie mehr zurückkommen dürfen. Der österreichische Ständestaat handelte ähnlich. Etwa 11.000 illegale Nazis, fast ausschließlich Männer, die über die Grenze nach Deutschland gingen, um sich der „Österreichischen Legion“ anzuschließen, wurden von der Dollfuß-Regierung kurzerhand zu Ausländern erklärt.

Als dann die Nazis an der Macht waren, taten sie so weiter – allerdings mit anderen Vorzeichen. Im „Dritten Reich“ traf die sogenannte „Strafexpatriierung“ alle, denen vorgeworfen wurde, die „Treuepflicht zu Reich und Volk“ verletzt zu haben – ein Pauschalvorwurf, der Oppositionelle aller Art treffen konnte. Auf den im „Deutschen Reichsanzeiger“ veröffentlichten Ausbürgerungslisten standen bis Kriegsende insgesamt 39.000 Personen. Die anti-nazistische DDR übernahm dieselbe Herrschaftstechnik und bürgerte Regimegegner aus – der prominenteste Fall war 1976 der Liedermacher Wolf Biermann. Ähnliches passiert heute in der Erdoğan-Türkei. Wer „eine Tat begeht, die mit der Loyalität zum Vaterland nicht vereinbar ist“, darf kein türkischer Staatsbürger mehr sein. 230 Personen wurden auf Namenslisten öffentlich angeprangert.

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