Erika Pieler tritt als Chefin des Bundesdenkmalamts zurück

Erika Pieler tritt als Chefin des Bundesdenkmalamts zurück
Erika Pieler tritt als Chefin des Bundesdenkmalamts zurückAPA/GEORG HOCHMUTH
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Nach elf Wochen im Amt reicht Erika Pieler ihren Rücktritt ein. Das Bundesdenkmalamt muss sich wieder auf Chef-Suche begeben.

Nach nicht einmal drei Monaten ist Schluss: Erika Pieler, seit 1. Jänner Präsidentin des Bundesdenkmalamts (BDA), legt ihre Funktion aus persönlichen Gründen zurück. Eine erneute Ausschreibung für die Position soll laut Kulturministerium am morgigen Mittwoch erfolgen.

"Service und Beratung stehen an oberster Stelle": Unter dieser Parole hatte Kulturminister Gernot Blümel (ÖVP) Ende vergangenen Jahres die Nachfolgerin von Barbara Neubauer präsentiert. Die Archäologin und Juristin, die zuletzt als Richterin für Denkmalschutz am Bundesverwaltungsgericht wirkte, wollte sich im Rahmen ihres fünf Jahre laufenden Vertrags vor allem auf bessere Kommunikation und mehr Service-Orientierung konzentrieren. "Service und Transparenz stehen an oberster Stelle", ließ die 1977 geborene Wienerin damals wissen. "Es muss klar sein, wann, wie und warum die Behörde eine Entscheidung trifft."

Für das Thema Weltkulturerbe, das zuletzt durch den Bericht des Denkmalrats ICOMOS für Schlagzeilen gesorgt hat, hatte sich Pieler bereits bei Amtsantritt als "nicht zuständig" erklärt und auf den Minister verwiesen. Bei anderen Fragen wie etwa dem Abriss von Gründerzeithäusern hatte sie betont, dass die Interessen zwischen den beiden Polen Wirtschaft und Denkmalpflege auf Basis der Fachexpertise abgewogen werden. Man müsse die jeweiligen Interessen jedenfalls als gleichrangig betrachten.

Die Kritik ihrer Vorgängerin, dass Eigentümer möglichst wenig mit dem BDA zu tun haben wollen, ließ Pieler nicht gelten. Als Richterin habe sie bei Berufungsverfahren nicht den Eindruck gewonnen, "dass viele Entscheidungen angefochten werden". Auch sei ihr immer die Wertschätzung der Eigentümer gegenüber dem Amt aufgefallen.

Pielers bisheriger Karriereweg hatte direkt auf das Amt als Präsidentin des BDA zugesteuert. So war die Wienerin seit Jänner 2014 Richterin am Bundesverwaltungsgericht und dort eine von drei Zuständigen für die Denkmalschutzmaterie. Zuvor war sie jahrelang im damals für den Denkmalschutz zuständigen Bildungsministerium tätig. Zwischen 2006 und 2013 Vertragsbedienstete, war sie ab 2008 als stellvertretende Abteilungsleiterin und Referatsleiterin unter anderem für Angelegenheiten des Kulturgüterschutzes oder der Ausfuhr von Kulturgut zuständig.

Den Mittelweg zwischen archäologischer Kenntnis und der Juristerei hatte Pieler schon während des Studiums eingeschlagen. So studierte sie ab 1997 in Wien und Athen zunächst Klassische Archäologie, bevor sie 2001/2002 als wissenschaftliche Hilfskraft am Deutschen Archäologischen Institut in Athen arbeitete. 2003 dann nahm sie das Studium der Rechtswissenschaften in Wien auf, das sie 2008 mit dem Doktorat abschloss. Neben ihrer Tätigkeit als Vortragende zu Rechtsfragen bezüglich Denkmal- und Kulturgüterschutz veröffentlichte Pieler auch mehrere Publikationen zur Thematik.

Kritik an der späten Ausschreibung

Von den zahlreichen Empfehlungen des verheerenden Rechnungshofberichts aus dem Jahr 2017 waren zu Pielers Amtsantritt bereits über 90 Prozent umgesetzt, wie Blümel bei der Präsentation Pielers Ende November 2018 unterstrich. Zuvor hatte es Kritik an der späten Ausschreibung gegeben, da Pielers Vorgängerin Neubauer bereits im Sommer aus dem Amt geschieden war. Blümel hatte den Schritt mit seinem Bestreben argumentiert, die Kritik der vergangenen Jahre ernst zu nehmen und die folgenden Schritte gut zu planen, "um die Reformen fortzusetzen". Diese Aufgabe muss nun der oder die Nachfolgerin Pielers übernehmen.

(APA)

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