Für Passagiere, die mit einer Nicht-EU-Fluglinie gestrandet sind, könnte der verspätete Rückflug teuer werden. Sie haben nämlich keinen Anspruch auf Übernachtung, Verpflegung und Telefonate.
Wien. Tausende Urlauber sitzen noch immer fest – in Australien, China oder Amerika. Sie fragen sich nicht nur, wann sie endlich ihren Heimflug antreten können, sondern auch: Wer kommt für die zusätzlichen Kosten auf?
Für Passagiere, die mit einer Nicht-EU-Fluglinie gestrandet sind, könnte der verspätete Rückflug teuer werden. Denn für diese Fluglinien gilt die EU-Fluggastrechteverordnung in diesem Fall nicht, wie ÖAMTC-Reiseexpertin Gabriele Pfeiffer erklärt. Nur beim Flug aus der Europäischen Union wäre sie wirksam.
Anders als die Passagiere von EU-Airlines haben diese Fluggäste keinen Anspruch auf Übernachtung, Verpflegung und Telefonate. Wobei: Welche Leistungen das im Detail sind, können die Airlines unterschiedlich auslegen. Darüber hinausgehende Kosten, etwa Fahrten vom und zum Flughafen, Kosmetikartikel oder Bekleidung werden nicht rückerstattet. Also auch nicht eventuell neu gekaufte Unterhosen, Socken oder Jeans.
Auch der Hotelunterbringung sind Grenzen gesetzt: Kann eine Airline in absehbarer Zeit keinen Rückflug anbieten, wird sie auch nicht mehr die Kosten für Verpflegung und Hotel übernehmen, sagt Pfeiffer. „Da ist dann Schluss.“ Der Gast müsste die Kosten entweder selbst übernehmen oder eben einen alternativen Rückweg antreten.
Mietwagen wird nicht bezahlt
Hier beginnt die nächste Problematik. Zwar ist in der EU-Richtlinie die Rede davon, dass auch die Kosten für einen „anderweitigen“ Transport übernommen werden – welche Transportmittel darunter fallen, sei aber noch „nicht ausjudiziert“ und „unklar“, so Pfeiffer. Tickets anderer Airlines fallen darunter; ob Bus- und Bahntickets auch refundiert werden, muss sich erst zeigen – in Musterprozessen, wie sie in der nächsten Zeit zu erwarten sind.
„In einem Jahr wissen wir mehr“, sagt Pfeiffer. Kosten für Mietwagen würden „wohl nicht“ rückerstattet. Pfeiffer rät daher zur Vorsicht: „Bevor man selbst aktiv wird, sollte man das unbedingt mit der Airline abklären.“
("Die Presse", Print-Ausgabe, 23.04.2010)