Wien startet "Aktion Scharf" gegen scharfe Hunde

FOTOTERMIN 'START DER AKTUELLEN SCHWERPUNKTKONTROLLEN IN SACHEN HUNDEHALTUNG'
FOTOTERMIN 'START DER AKTUELLEN SCHWERPUNKTKONTROLLEN IN SACHEN HUNDEHALTUNG'APA/GEORG HOCHMUTH
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Die Wiener Polizei und Wiener Behörde kontrollieren in den nächsten zwei Wochen verschärft Hundehalter von Listenhunden, ob Maulkorb- und Leinenpflicht sowie das Alkohol-Limit eingehalten werden.

Das gewählte Datum dürfte kein Zufall sein: Just an dem Tag, an dem eine Hundehalterin für den tödlichen Hundebiss ihres Rottweilers vor Gericht steht, startet die Stadt Wien erste Schwerpunktkontrollen nach dem neuen Hundehaltergesetz. Der tragische Vorfall, bei dem ein eineinhalb-jähriger Bub ums Leben kam, war Auslöser dafür gewesen, dass das Tierhaltegesetz in Wien verschärft wurde und nun seit Mitte Februar in Kraft ist.

So gibt es für "Kampfhunde" nicht nur eine striktere Leinen- und Maulkorbpflicht, sondern für Herrchen oder Frauchen auch ein Alkohollimit von 0,5 Promille. Polizei und Stadt führen nun eine erste "Aktion scharf" durch, um die Einhaltung der neuen Regeln zu überprüfen.

Wobei die Exekutive gemeinsam mit den Rathaus-Behörden mehrmals jährlich Schwerpunktkontrollen in Sachen Hundehaltung durchführen, wie am Montag bei einem Medientermin mit der zuständigen Stadträtin Ulli Sima (SPÖ) und Wiens Polizeipräsident Gerhard Pürstl betont wurde. Bei den jetzt angelaufenen und auf zwei Wochen angelegten Hotspot-Überprüfungen werden aber erstmals die Neuerungen des Gesetzes schlagend.

Aktion scharf in großen Parks

Sogenannte Listenhunde müssen beispielsweise im öffentlichen Raum - ausgenommen eingezäunte Hundezonen - sowohl Maulkorb als auch Leine angelegt haben. Für alle übrigen Hunde gilt Maulkorb- oder Leinenpflicht. Hier habe es in letzter Zeit wieder vermehrt Beschwerden gegeben - vor allem betreffend größere Naherholungsgebiete. Folglich werden Polizei, städtische Veterinärdienste (MA 60) und MA 6 (Rechnungs- und Abgabewesen) etwa die Situation auf der Donauinsel, am Donaukanal, am Laaerberg oder in größeren Parks genauer unter die Lupe nehmen. Grundsätzlich werde aber ganz Wien bestreift, betonte Pürstl. Neben der Einhaltung der Maulkorb- und Leinenpflicht stehen auch das verpflichtende Chippen und der für Listenhundehalter obligatorische Hundeführschein im Fokus.

Kontrolliert wird im Bedarfsfall zudem die 0,5-Promille-Grenze bei Listenhundehaltern. Diese gilt ebenfalls bereits seit Mitte Februar. Zahlen, wie viele Besitzer bisher blasen mussten bzw. schon als Alko-Sünder mit Vierbeiner entlarvt wurden, gab es noch nicht.

Ab 1. Juli auch Kurs Pflicht

Ebenfalls Teil des Gesetzes, aber noch nicht in Kraft, ist eine Neuerung, die alle Wiener Hundebesitzer angeht: Unabhängig von der Rasse muss dann nämlich ein sogenannter Sachkundenachweis erlangt werden. Im entsprechenden Kurs werden Grundkenntnisse über die Haltung eines Vierbeiners vermittelt. Diese Regelung gilt ab 1. Juli.

(APA)

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