Änderungen bei vorwissenschaftlicher Arbeit und Mathe-Matura

Bildungsminister Heinz Faßmann und Ex-Stadtschulratspräsident Kurt Scholz
Bildungsminister Heinz Faßmann und Ex-Stadtschulratspräsident Kurt ScholzAPA/GEORG HOCHMUTH
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Die Angaben sollen einfacher werden und eine neue Möglichkeit zum Erreichen eines Vierers geschaffen werden.

Änderungen bei der Mathematik-Matura sowie bei den vorwissenschaftlichen bzw. Diplom-Arbeiten schickt Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) in die Begutachtung. An den AHS sollen die zweiteiligen Angaben für die Mathe-Reifeprüfung nicht mehr hintereinander, sondern gleichzeitig ausgeteilt werden. Die Themenwahl bei den vorwissenschaftlichen bzw. Diplomarbeiten wird an die Schulen verlagert.

Bereits im Jänner hatte Faßmann Erleichterungen bei der Mathe-Matura angekündigt: Unter anderem sollen die Angaben einfacher zu lesen sein, bei der Bewertung bei manchen Beispielen auch halbe Punkte vergeben werden können und im Bewertungsschlüssel eine neue Möglichkeit zum Erreichen eines Vierers geschaffen werden.

Während diese Vorhaben auch ohne rechtliche Neuregelung umgesetzt werden können, braucht es beim vierten Punkt eine Verordnungsänderung: Bisher musste an den AHS zunächst der zweistündige Grundlagenteil (24 Punkte) mit einfacheren Aufgaben gelöst und abgegeben werden, anschließend erst der zweieinhalbstündige zweite Teil mit anspruchsvolleren Aufgaben (ebenfalls 24 Punkte). Künftig werden beide Aufgabenteile gleichzeitig zu Beginn ausgeteilt und können die vollen viereinhalb Stunden bearbeitet werden.

VWA: Zustimmung des Schuldirektors reicht

Eine weitere Änderung soll es im Rahmen der Reifeprüfung bei den vorwissenschaftlichen Arbeiten (VWA) an den AHS bzw. den Diplomarbeiten an den berufsbildenden mittleren und höheren Schulen (BMHS) geben. Dabei handelt es sich jeweils um eine schriftliche Hausarbeit zu einem bestimmten Thema. Derzeit muss dieses gemeinsam von Schüler und Lehrer festgelegt werden und nachher die Schulbehörde (im Regelfall die Bildungsdirektion) zustimmen. Künftig soll das OK des jeweiligen Schuldirektors reichen.

Im ersten Punkt ist schnelles Handeln angesagt: Die Begutachtungsfrist läuft bis 22. April. Die Änderungen bei der Mathe-Matura sollen aber bereits für den heurigen Haupttermin am 8. Mai gelten. Eine längere Vorlaufzeit gibt es bei den VWA bzw. Diplomarbeiten - die neuen Vorgaben gelten erst ab dem Matura-Haupttermin im Schuljahr 2020/21 bzw. 2019/20.

(APA)

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