Frühere Vermummungsverbote: Schutz der inneren Sicherheit oder Verletzung der persönlichen Freiheit?

Debatten über Vermummungsverbote sind nicht neu. Allerdings stand bei früheren Diskussionen nicht das Tragen der Burka im Mittelpunkt, sondern das Verbot der Vermummung von (mutmaßlich gewalttätigen) Demonstranten. Dies führte etwa im Deutschland der 1980er-Jahre zu hitzigen Debatten über die mögliche Einschränkung der Grundrechte und die Verletzung der persönlichen Freiheit. Die bundesdeutschen Befürworter des Verbots, das im Jahr 1985 von CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der SPD und Grünen beschlossen wurde, argumentierten mit der Gefährdung der öffentlichen Sicherheit durch vermeintliche Gewalttäter. Gegner wendeten ein, dass Demonstranten, die anonym bleiben wollten, auch vermummt an Protesten teilnehmen können sollten. In der Praxis ist es schwierig, das Verbot zu exekutieren; meist schreitet die Polizei nur dann ein, wenn es zu Gewaltakten von Vermummten kommt.

In Österreich besteht seit 2002 ein von ÖVP und FPÖ beschlossenes Vermummungsverbot, das für Demonstrationen gilt; Faschingsumzüge sind davon ausgenommen. Bei Vermummung droht eine Strafe von bis zu 720 Euro.

Ähnliche Verbote gibt es in mehreren Kantonen der Schweiz, in Dänemark, Italien sowie seit 2009 auch in Frankreich. Wer sich dort vermummt, muss mit Strafen von 1500 Euro rechnen.
Auch im Gazastreifen gilt seit 2007 ein Vermummungsverbot für bewaffnete Hamas-Kämpfer – auf dem Papier zumindest.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 23.04.2010)

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