Bank-Schließfächer geknackt: Vier Jahre Haft

Der Angeklagte vor Prozessbeginn am Landesgericht Linz.
Der Angeklagte vor Prozessbeginn am Landesgericht Linz.FOTOKERSCHI.AT / KERSCHBAUMMAYR
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Weil er in zwei Banken in Schließfächer eingebrochen sein soll, stand  ein 31-Jähriger in Linz vor Gericht. Er gestand die Taten und sprach von etwa 80.000 Euro Beute. Die Anklage aber ging von 1,1 Millionen aus.

Ein 31-Jähriger, dem vorgeworfen wurde, Schließfächer von Banken in Graz und Linz geknackt zu haben, ist am Dienstag im Landesgericht Linz zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Er soll einen Schaden von über 1,1 Millionen Euro angerichtet haben. Verteidigung und Staatsanwaltschaft erbaten sich drei Tage Bedenkzeit. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.

Der Angeklagte soll jeweils ein Schließfach in der Bank angemietet haben und in einem unbeobachteten Zeitraum Depots anderer Kunden aufgebrochen haben. Bei der Tat im August 2017 in Graz waren die geöffneten Fächer leer. Aber im März 2018 in Linz soll er Bargeld, Schmuck und Gold erbeutet haben.

Er gestand nur Einbrüche mit einem geringeren Schaden Euro. Für unter 300.000 Euro gilt eine Strafdrohung von ein bis drei Jahre. Über der Wertgrenze beträgt der Strafrahmen ein bis zehn Jahre.

Bei der Strafbemessung waren mildernd das teilweise Geständnis und dass es bei den Straftaten teilweise beim Versuch geblieben ist. Erschwerend war die hohe Schadenssumme, die vom Gericht zuletzt von über 1,13 auf über 1,11 Millionen reduziert wurde, und das Zusammentreffen mehrerer Delikte. Die Verteidigung und die Staatsanwaltschaft erbaten sich drei Tage Bedenkzeit. Das Urteil ist deshalb nicht rechtskräftig.

Anleitung aus dem Darknet

Der 31-jährige israelisch-kanadische Doppelstaatsbürger mit Wohnsitz in der Ukraine schilderte, auf welche Weise er die Taten verübt habe: Im Darknet gebe es von einem Unbekannten alle Informationen, wie welche Schließfächer in welchen Banken geknackt werden können. Nach der erfolgreichen Tat seien 25 Prozent der Beute an den Tipp-Geber abzuliefern.

Weiters seien gefälschte Pässe für Tarn-Identitäten notwendig, die ebenfalls im Darknet gegen Kryptowährung im Wert von jeweils 2500 Euro zu bestellen sind. Damit kann bei den Ämtern eine Meldebestätigung erlangt werden. Mit dieser und dem Pass ist die Anmietung von Schließfächern in Banktresoren und auch der Zutritt dorthin möglich. Bei einem unbegleiteten Aufenthalt könnten leicht mit einem oder zwei Schraubenziehern Schließfächer von anderen Besitzern geknackt werden.

28 Kilo Gold?

Der Angeklagte gab zu, auf diese Weise am 31. August 2017 in einer Bank in Graz elf Schließfächer aufgebrochen zu haben. Doch er hatte Pech: Sie waren leer. Er versuchte es erneut am 28. März 2018 in Linz. Seinen Angaben zufolge hat er vier Schließfächer aufgebrochen und dabei 50.000 Euro in bar sowie Gold und Schmuck erbeutet. Diese habe er auf dem Rückweg in die Ukraine in Budapest verkauft und dafür 28.600 Euro bekommen.

Die Anklage warf ihm hingegen vor, sieben Schließfächer geknackt zu haben. In einem waren nach Kundenangaben Goldbarren und -münzen mit einem Gewicht von 28 Kilogramm im Wert von 984.000 Euro. Das bestreitet der 31-Jährige, von den ihm zur Last gelegten weiteren Fächern seien zwei - darunter jenes mit dem vielen Gold - schon offen gewesen. Deswegen sei er überzeugt gewesen, dass sie leer seien. Aufgeflogen ist die Sache erst später, weil es eine Warnung vor Safeknackern gegeben habe, die mit heimlich installierten Kameras die Kunden und ihren Depotinhalt ausspähen würden und der Tresorraum genau kontrolliert würde. Dabei wurde der Diebstahl entdeckt.

Verteidiger kommt mit 24 Kilogramm Silber zum Prozess

Sein Verteidiger Normann Hofstätter brachte zwei Rucksäcke in den Gerichtssaal mit, von denen er einen mit 24 Kilogramm Silberbarren füllte. Denn der Angeklagte wurde von den Überwachungskameras beim Betreten mit einem eher leeren und beim Hinausgehen mit einem gefüllten Rucksack aufgenommen. Der Anwalt wollte beweisen, dass der Angeklagte gar nicht so viel Gold davontragen hätte können. Die Richterin, ihre Beisitzerin und die Staatsanwältin versuchten das selbst und erbrachten den Gegenbeweis.

Zum Motiv sagte der Angeklagte aus, sein Bruder brauche eine Nierentransplantation - das koste 250.000 US-Dollar (ca. 220.000 Euro). Die Beute sei aber weg, er habe sie verjubelt. Sein Bruder sei deswegen wütend, und es tue ihm sehr leid.

(APA)

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