Security-Firmen: Ruf nach besserer Mitarbeiterkontrolle

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Jener Iraker, der verdächtigt wird, zwei Terroranschläge verübt zu haben, war Mitarbeiter einer Security-Firma. Wie konnte das sein?

Er ist 42 Jahre alt, kommt aus dem Irak und soll im Oktober und Dezember vorigen Jahres Anschläge auf deutsche ICE-Züge durchgeführt haben. Der Mann, der geständig ist, wohnte im Gemeindebau, ist Vater von fünf Kindern und war Mitarbeiter einer Security-Firma. Seine Aufgabe war es, vor Einkaufszentren und bei Spielen eines Wiener Fußballklubs für Recht und Ordnung zu sorgen. Das wirft freilich Fragen auf: Wie konnte er überhaupt seinen Job ausüben? Werden Securitys nicht besonders kontrolliert, oder hat man hier etwas übersehen?

„Es gibt eine gesetzliche Vorgabe für Mitarbeiter im Bewachungsgewerbe“, sagt dazu Thomas Forstner, Generalsekretär des Verbandes der Sicherheitsunternehmen Österreichs (VSÖ). So müssen Mitarbeiter, die für Sicherheitsfirmen tätig sind, sich einer unbeschränkten Strafregisterauskunft unterziehen. Das bedeutet, dass im Unterschied zu einem normalen Strafregisterauszug hier laufende Anzeigen oder Freiheitsstrafen bis zu sechs Monaten auch dann aufscheinen, wenn seit Beginn der Tilgungsfrist drei Jahre vergangen sind. Details, sagt Forstner, erfahren die Sicherheitsfirmen freilich nicht. Die Polizei gebe nur Bescheid, ob etwas im Strafregister aufscheint oder nicht. Dann wisse man, ob der Bewerber für die Firma arbeiten kann oder nicht. „Das ist das Grundsieb“, sagt Forstner.

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