Braucht man Verbraucherschutz, wenn man eine Firma kauft?

Der Käufer war vor dem Erwerb des Lokals kein Gastronom, sondern Künstler (Symbolbild).
Der Käufer war vor dem Erwerb des Lokals kein Gastronom, sondern Künstler (Symbolbild).(c) Die Presse (Clemens Fabry)
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Eine ehemalige Geschäftsfrau soll dem Käufer ihres Lokals viel Geld zurückzahlen. Er hat den Kauf angefochten und sich dabei aufs Verbraucherrecht berufen, laut einem Gerichtsurteil zu Recht. Geht der Konsumentenschutz hier zu weit?

Wien. Viele Unternehmer suchen irgendwann einen Nachfolger. Und wenn sich dann tatsächlich jemand findet, der den Betrieb kaufen und weiterführen möchte, ist die Erleichterung groß. Welche Risken damit verbunden sein können, ahnen jedoch die wenigsten: Verkauft man seine Firma an jemanden, der bislang kein Unternehmer war, unterliegt der Kaufvertrag dem Konsumentenschutz.

Zwischen Geschäftsleuten übliche Vertragsklauseln, die der rechtlichen Absicherung des Verkäufers dienen, sind dann wirkungslos. Ja selbst wenn der Käufer zuvor schon selbstständig, aber nicht in derselben Branche tätig war, genießt er laut einem kürzlich ergangenen Gerichtsurteil Verbraucherschutz.

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