ORF-"Report"-Chef Wagner klagt FPÖ

Wolfgang Wagner beim heftig kritisierten Interview im "Report".
Wolfgang Wagner beim heftig kritisierten Interview im "Report".(c) Screenshot ORF
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Der Sendungsverantwortliche der ORF-Sendung "Report" hat den FPÖ-Parlamentsklub wegen übler Nachrede geklagt. Es geht um den Vorwurf des "Gesinnungsjournalismus".

Der Sendungsverantwortliche der ORF-Sendung "Report", Wolfgang Wagner, hat den FPÖ-Parlamentsklub wegen übler Nachrede geklagt. Dabei geht es um eine Aussendung vom 6. Februar 2019, in der FPÖ-Mediensprecher Hans-Jörg Jenewein dem Journalisten u.a. "Gesinnungsjournalismus" vorgeworfen hatte. Das gab der FPÖ-Klub am Mittwoch via OTS-Aussendung auf Gerichtsanordnung bekannt.

Der Hintergrund: Wagner hatte im Februar den aus Israel zugeschalteten Bundespräsident Alexander Van der Bellen intensiv über die Beziehungen zwischen Österreich, der FPÖ und Israel befragt. Jenewein hatte das zum Anlass genommen, den "Report"-Chef scharf zu attackieren.

Das Interview mit Van der Bellen sei ein "Negativbeispiel von typischem Gesinnungsjournalismus" gewesen, erklärte Jenewein damals. Der Moderator hätte "in penetranter und politisch-motivierter Art und Weise" versucht, "seine persönliche Agenda abzuarbeiten und jene Antworten zu bekommen, die man von linker Seite so gerne gehört hätte", so der FPÖ-Abgeordnete.

Jenewein bezeichnete die Interviewführung als "ungeheuerlich", diese habe "mit Objektivität nichts zu tun" und erinnerte "vielmehr an die ehemalige DDR-Nachrichtensendung 'Aktuelle Kamera' denn an eine Informationssendung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks". Darüber hinaus warf er Wagner vor, nicht objektiv zu sein. Dieser habe mit seiner "plumpen Interviewführung" als einziges Ziel gehabt, Van der Bellen einen "negativen Sager" über die FPÖ zu entlocken, meinte Jenewein.

Wagner sah in den Äußerungen die Verwirklichung des Tatbestandes der üblen Nachrede und klagte den Freiheitlichen Parlamentsklub zur Zahlung einer Entschädigung nach § 6 Mediengesetz. Das medienrechtliche Verfahren ist anhängig.

(APA)


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