Eine neue OGH-Entscheidung klärt nun endgültig die umstrittene Zuständigkeitsfrage. Geschädigte Anleger aus Österreich können hier eine Klage gegen einen Schweizer Notar einbringen.
Wien. Im Anlageskandal um die Schweizer Firma Goldprofessionell und ihre Salzburger Tochter gibt es eine weitere, noch unveröffentlichte Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH; 5Ob240/18g). Sie bestätigt die Zuständigkeit österreichischer Gerichte für Klagen gegen den Schweizer Notar, der für Goldprofessionell irreführende Prüfberichte erstellt hat.
Bei der Pleite von Goldprofessionell im Jahr 2016 fielen Tausende Anleger um ihr Geld um. Sie hatten in Ansparpläne oder Einmalerläge zum Ankauf von Gold oder Silber investiert. Der Notar hatte dem Unternehmen bescheinigt, dass der dort vorhandene Ist-Bestand an Edelmetallen mit dem Soll-Bestand übereinstimmt“, ohne jedoch die physischen Bestände je überprüft zu haben. Dass er gegenüber Anlegern haftet, die auf Bestandskontrollen durch ihn vertraut haben, hat der OGH, wie berichtet, schon in anderen Fällen bejaht.