Kärntner wegen Wiederbetätigung zu 4,5 Jahren Haft verurteilt

Ein einschlägig vorbestrafter, 29-jähriger Kärntner postete ein Foto, auf dem er mit Hitlergruß zu sehen ist.

Wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung ist am Montag ein 29-jähriger Kärntner zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Der zwei Mal einschlägig vorbestrafte Mann hatte unter anderem Fotos mit NS-Bezug auf Facebook gepostet und Nazi-Devotionalien in der Wohnung gehabt. Eine ebenfalls angeklagte 27-jährige Kärntnerin wurde freigesprochen. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

Der Prozess hatte sich großteils um ein Foto gedreht, das in Italien gemacht wurde. Es zeigt die beiden Angeklagten vor einem Kriegerdenkmal aus der Zeit Napoleons, wie sie den Hitlergruß ausführen. Das kann ihnen eigentlich nicht zur Last gelegt werden, weil es in Italien kein Verbotsgesetz gibt, erklärte Staatsanwalt Markus Kitz: "Sehr wohl aber, dass dieses Foto auf Facebook gepostet wurde." Der 29-Jährige hatte das Foto gepostet, die erhobenen Hände von sich und der zweiten Angeklagten aber mit einem Smiley verdeckt: "Ich war der Meinung, dass das dann nicht strafbar ist", sagte der Mann bei seiner Einvernahme durch Richter Oliver Kriz, der dem Schwurgerichtshof vorsaß.

Der 29-Jährige ist bereits zwei Mal wegen Verstößen gegen das Verbotsgesetz verurteilt worden und hat auch unbedingte Freiheitsstrafen ausgefasst. "Warum posten Sie dann so ein Bild?", wollte der beisitzende Richter Gerhard Pöllinger wissen. "Es war ein schöner Ausflug, das wollte ich teilen", gab der Mann an. Es seien mehrere Fotos entstanden, er habe nur auf einem die Hand zum Hitlergruß gehoben.

Das Posten des Fotos war aber nicht das einzige, was ihm vorgeworfen wurde: So hatte er mehrere NS-Devotionalien in seiner Wohnung, wie etwa einen Flachmann mit dem Abbild Adolf Hitlers, einen Aschenbecher mit Hakenkreuz, einen Kühlschrankmagneten mit Hitlerbild, ein Gilet mit SS-Runen und einen Hosenträger mit einschlägigen Symbolen. Außerdem hatte er auch ein Foto auf Facebook gestellt, auf dem er mit nacktem Oberkörper posiert und auf dem man seine Tätowierungen (zwei SS-Totenköpfe und ein Eisernes Kreuz) sieht, weiters hatte er mehrere SMS mit den Szenecodes S8 (steht für "Sieg Heil") und 88 ("Heil Hitler") versendet.

Trotzdem beteuerte der 29-Jährige, mit der Neonazi-Szene nichts mehr zu tun zu haben, seit er das letzte Mal vor Gericht gestanden war: "Meine Einstellung hat sich in Haft geändert." Der Spruch "Ruhm und Ehre", der bei ihm gefunden wurde, sei nicht strafbar, ebenso wenig wie das Eiserne Kreuz ("Das tragen auch Rocker") und die Zahl 88: "Es gibt diesen Aufdruck auf vielen Textilien. Die rechte Szene hat genug Internetseiten, wo man das bestellen kann." "Merken Sie eigentlich, wie sehr Sie sich mit Ihren eigenen Aussagen selbst ein Bein stellen?", fragte Richter Pöllinger. "Wenn Sie das so sehen. Ich glaube, dass ich nichts falsch gemacht habe", gab der 29-Jährige zurück.

Die 27-Jährige, die auch auf dem Foto vor dem Kriegerdenkmal zu sehen war, gab an, dass sie niemals die Absicht gehabt habe, NS-Propaganda zu betreiben. Zu dem Hitlergruß habe sie sich hinreißen lassen: "Vielleicht, weil ich mitlaufen wollte, weil ich cool sein wollte." In ihrer Wohnung stellte die Polizei eine Hakenkreuzfahne sicher, die sie zusammengefaltet über einen Fernseher gehängt hatte. Sie habe gerade gesiedelt und den Fernseher einfach nur damit abgedeckt. Die Fahne selbst hätte sie in ihrer Jugendzeit geschenkt bekommen, bis zur Übersiedlung sei die nur in ihrem Kleiderkasten gelegen.

"Dumme Kurzschlussreaktion"

Philipp Tschernitz, der Verteidiger des 29-Jährigen, zitierte in seinem Plädoyer einen ermittelnden Beamten, wonach sein Mandant nicht mehr in der rechten Szene aktiv sei. Was der Angeklagte getan hatte, sei "nicht klug" gewesen - Tschernitz appellierte aber an die Geschworenen, die Taten im Vergleich zu einer vorherigen Verurteilung des Mannes zu sehen: "Damals war er ein anderer Mensch, er hat einschlägige Plakate verbreitet und hatte Waffen daheim. Da hat das, was ihm nun vorgeworfen wird, ganz eine andere Qualität." Sein Mandant sei "nicht das Monster", als das er im Prozessverlauf dargestellt wurde. Die 27-Jährige richtete sich selbst an die Geschworenen: Sie habe niemals vorgehabt, die Fahne aufzuhängen, sie über den Fernseher zu legen sei eine "dumme Kurzschlussreaktion" gewesen.

Staatsanwalt Kitz verwies auch auf die Verantwortung des angeklagten Mannes: "Die Fotos, die er gepostet hat und die Dinge, die er angesammelt hat, sprechen aber eine andere Sprache. Wenn sich jemand von dieser Ideologie entfernt, dann behält er solche Gegenstände nicht", so Kitz. Und auch wer in einer SMS-Unterhaltung "derart beiläufig und offensichtlich gewöhnt" Szenecodes verwende, könne nicht erzählen, dass er mit so einer Ideologie nichts zu tun habe: "Das glaubt Ihnen niemand."

Der Wahrspruch der Geschworenen fiel nach mehr als dreistündiger Beratung einstimmig aus - sowohl was den Freispruch, als auch was die angeklagten Punkte bezüglich des 29-Jährigen anging. Wie Kriz sagte, sei die Tatbegehung in offener Probezeit - der Mann war erst 2015 aus der Haft entlassen worden - sowie seine Vorstrafen und das Zusammentreffen von vier Verbrechen erschwerend ins Gewicht gefallen.

Der Verurteilte und Staatsanwalt Kitz gaben keine Erklärung ab.

(APA)

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