Das Berliner Verwaltungsgericht muss nach einem Bericht des "Tagesspiegel" entscheiden, ob Kanzlerin Merkel ihre Kritik am TV-Entertainer aufrecht erhalten darf.
Berlin. Das "Schmähgedicht" gegen den türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdogan, mit dem der deutsche TV-Entertainer Jan Böhmermann vor drei Jahren für Aufsehen gesorgt hat, hat jetzt ein weiteres gerichtliches Nachspiel. Der Satiriker hat die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel geklagt, weil diese sein Gedicht als "bewusst verletzend" bezeichnet hatte. Nach einem Bericht des "Tagesspiegel" wird das Berliner Verwaltungsgericht am 16. April eine Unterlassungsklage Böhmermanns verhandeln.
Es geht um die Frage, ob Merkel ihre kritische Einschätzung zum umstrittenen Schmähgedicht zurücknehmen muss. Böhmermann hatte das Gedicht in seiner Sendung "Neo Magazin Royale" vor fast genau drei Jahren vorgetragen und damit sowohl in der Türkei wie auch in Deutschland heftige Reaktionen ausgelöst. Ein Verfahren wegen Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhaupts wurde jedoch eingestellt, die ihm zugrunde liegende Strafbestimmung in der Folge aufgehoben.
Anwalt beklagt verbotene Vorverurteilung
Böhmermanns Anwalt Christian Schertz warf Merkel schon im Herbst 2017 eine Vorverurteilung seines Mandanten vor. Dieses Verhalten sei rechtswidrig gewesen, da Merkel für eine solche Einordnung nicht zuständig gewesen und damals bereits ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen Böhmermann wegen Beleidigung eingeleitet gewesen sei, so der "Tagesspiegel".
In seinem provozierenden Gedicht hatte Böhmermann den türkischen Präsidenten wüst beschimpft und ihm unter anderem Sex mit Tieren unterstellt. Zur Begründung stellte der Moderator seinem Auftritt damals voran, er wolle den Unterschied zwischen erlaubter Satire und in Deutschland verbotener Schmähkritik erklären.
(Red.)