ÖH-Wahl: Beitrag muss bis 8. April eingezahlt werden

(c) Die Presse (Clemens Fabry)
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Die Frist für die Wahlberechtigung läuft am kommenden Montag ab - genau sieben Wochen vor dem ersten Wahltag.

Studentinnen und Studenten, die an den Wahlen zur Österreichischen HochschülerInnenschaft (ÖH) vom 27. bis 29. Mai teilnehmen wollen, müssen bis 8. April inskribiert und ihren ÖH-Beitrag (derzeit 19,70 Euro, Anm.) überwiesen haben. Dieser Stichtag für die Wahlberechtigung liegt genau sieben Wochen vor dem ersten Wahltag.

Der ÖH-Beitrag wird von der jeweiligen Hochschule vorgeschrieben und ist mit den Studiengebühren (falls solche zu entrichten sind) zu bezahlen. Studenten sollten außerdem den Bankweg mit einberechnen. Der Beitrag muss bis zum 8. April eingelangt sein.

Von 9. April bis zum 20. Mai können dann für die bei ÖH-Urnengängen mögliche Briefwahl Wahlkarten beantragt werden - allerdings nur für die Wahlen zu den Hochschulvertretungen und für die Bundesvertretung. Studienvertreter dürfen dagegen nur vor Ort gewählt werden.

(APA)

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