Neue Regeln für Gruppenpraxen

Die Ärztekammer und der Hauptverband der Sozialversicherungsträger einigten sich auf einen Gesamtvertrag für Primärversorgungszentren.
Die Ärztekammer und der Hauptverband der Sozialversicherungsträger einigten sich auf einen Gesamtvertrag für Primärversorgungszentren.(c) imago/argum (imago stock&people)
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Der künftige Gesamtvertrag für Primärversorgungszentren sieht neben Hausärzten auch andere Mediziner vor. Zudem sollen noch mehr Leistungen angeboten werden.

Wien. Fünf Jahre haben die Verhandlungen gedauert, ehe sich die Ärztekammer und der Hauptverband der Sozialversicherungsträger am Dienstag auf einen Gesamtvertrag für Primärversorgungszentren einigten. Also für Gruppenpraxen mit breiterem Leistungsangebot und längeren Öffnungszeiten.

Sie sollen mittelfristig dazu führen, dass sich zum einen wieder mehr Medizinabsolventen für den Beruf des Hausarztes entscheiden, und zum anderen, dass die überfüllten Spitalsambulanzen entlastet werden. Kurze Öffnungszeiten und die eingeschränkten Behandlungsmöglichkeiten von Allgemeinmedizinern sind nämlich die häufigsten Gründe für Patienten, auch mit Beschwerden, die keine Notfälle sind, Spitalsambulanzen aufzusuchen.

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