Die Regierung will mit einem Digitalsteuerpaket 200 Mio. Euro einnehmen. Die Print-Anzeigenabgabe wird nun doch nicht gesenkt.
Wien. Österreich wird ab Jänner 2020 als eines der ersten Länder Europas eine Digitalsteuer einführen, die ganz auf die großen Internetkonzerne wie Google und Amazon abzielt. Sie müssen künftig eine Steuer in Höhe von fünf Prozent für Onlinewerbung abführen. Weitere Maßnahme in dem Digitalpaket, das insgesamt 200 Mio. Euro an Einnahmen bringen soll: eine Ausdehnung der Einfuhrumsatzsteuer im Onlinehandel sowie eine Haftungsklausel für Online-Vermittlungsplattformen wie Airbnb.
Überraschend ist die Höhe der Abgabe. Bisher hatte Finanzminister Hartwig Löger (ÖVP) stets davon gesprochen, eine Online-Werbeabgabe von drei Prozent einzuführen. Im Gegenzug sollte die Anzeigenabgabe für Print-, Radio- und TV-Werbung von derzeit fünf auf drei Prozent gesenkt werden. Dies soll Fairness schaffen, betonte der Finanzminister erst wieder Mitte März bei einem Pressegespräch.
Neuer Digitalfonds
Dass es nun doch fünf Prozent wurden, erklärte Löger im gestrigen Ministerrat so: Die drei Prozent seien „eine Variantenüberlegung gewesen“, als noch auf europäischer Ebene eine Lösung für Print und Online diskutiert wurde. „Wir haben uns aber entschieden, beides auf fünf Prozent zu fixieren.“ Als Versprechen wollte man die Aussagen aus der Vergangenheit ohnehin nicht verstanden wissen.
Neu ist dafür auch ein Digitalfonds, der mit „mindestens 15 Mio. Euro“ dotiert sein werde. Aus diesem Fonds soll die „digitale Transformation der heimischen Medien“ gefördert und finanziell unterstützt werden, betonte das Finanzministerium. Wie genau die Förderung aussehen und wer sie erhalten soll, werde das Medienministerium von Gernot Blümel (ÖVP) festlegen.
Die neue Digitalsteuer wird nur einen geringen Teil zu den erwarteten Einnahmen von 200 Mio. Euro beitragen. Ältere Berechnungen gingen bei einer Höhe von drei Prozent von jährlich etwa 15 Mio. Euro aus. Der größte Teil wird von den anderen Maßnahmen kommen. Etwa von der Besteuerung von Produkten, die online außerhalb der EU gekauft wurden, bereits ab dem ersten Cent. Bisher sind Waren bis zu einem Wert von 22 Euro von der Umsatzsteuer befreit. Dies habe dazu geführt, dass Sendungen oft auch bewusst unterhalb dieser Grenze deklariert wurden, meinte Finanzstaatssekretär Hubert Fuchs (FPÖ).
Airbnb haftet für Steuer
Verschärfungen gibt es auch für Online-Vermittlungsplattformen in Form einer Haftungsklausel. Damit sollen Firmen wie Airbnb ab 2020 für nicht versteuerte Umsätze der Vermieter haften, die über ihre Plattform Wohnungen anbieten.
Martin Kocher, Chef des Instituts für Höhere Studien (IHS), glaubt nicht an die von der Regierung angekündigten Einnahmen in Höhe von 200 Mio. Euro. Das sei sehr optimistisch geschätzt, meinte er gestern bei einem Pressegespräch im Klub der Wirtschaftspublizisten. Es gebe aber „gute Gründe“ zur Einführung, schließlich zahlten Digitalkonzerne sehr wenig Steuern. „Ich bin mir aber nicht ganz sicher, ob die Digitalsteuer die Lösung ist. Es sollte eine Lösung auf OECD-Ebene angestrebt werden“, sagte IHS-Chef Kocher. „Für Konzerne, die betroffen sind, spielt die heimische Digitalsteuer keine große Rolle“, glaubt er. Er gab aber zu bedenken, dass durch die Neuregelung womöglich die Büchse der Pandora geöffnet wird: Schließlich werde das Besteuerungsprinzip nach Ursprungsland bzw. Bestimmungsland aufgebrochen. (rie/ib)
("Die Presse", Print-Ausgabe, 04.04.2019)