Schadenersatz-Prozess zwischen FPÖ und Republik beginnt

Blick auf die Hofburg, Sitz des Bundespräsidenten
Blick auf die Hofburg, Sitz des Bundespräsidenten(c) Clemens Fabry, Presse
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Die Freiheitlichen fordern eine Entschädigung von 3,4 Millionen Euro wegen der Aufhebung und Verschiebung der Bundespräsidentenwahl im Jahr 2016. Auch die Republik verlangt Schadenersatz.

Heute, Freitag, beginnt der von der FPÖ angestrengte Prozess gegen die Republik wegen der Bundespräsidentenwahl 2016. Die FPÖ fordert dabei 3,4 Millionen Euro Schadenersatz für die aufgehobene Stichwahl und die im Anschluss daran wegen fehlerhafter Kuverts verschobene Wahlwiederholung. Das Gericht könnte in einem ersten Schritt die Grundsatzfrage klären, ob in einem solchen Fall überhaupt Schadenersatz möglich ist.

Wie der Anwalt der Freiheitlichen, Dieter Böhmdorfer, vorab sagte, soll in einem ersten Schritt geklärt werden, ob überhaupt ein Anspruch auf Schadenersatz besteht, bevor dann in einem zweiten Schritt die Höhe der Kosten zu begründen wäre. "Im Sinne der Verfahrensökonomie wird seitens der FPÖ eine Einschränkung des Verfahrens auf die Berechtigung der Ansprüche dem Grunde nach angestrebt, damit zeitnah eine - allenfalls höchstgerichtliche - Entscheidung zu dieser Rechtsfrage erfolgen kann", meinte Böhmdorfer.

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Dem Vernehmen nach hat auch die mit dem Fall betraute Richterin eine solche Vorgehensweise vorgeschlagen. Für Böhmdorfer hätte das für alle Beteiligten Vorteile. "Das verkürzt das Verfahren." Die Prozesskosten würden für alle Beteiligten verringert und auch für die Richterin am Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen würde es Vorteile bringen, da sie den Fall in zwei Akten behandeln könne, argumentiert Böhmdorfer. Die Finanzprokuratur, die die Interessen der Republik in dem Fall vertritt, wollte sich zunächst nicht dazu äußern.

FPÖ hat acht Millionen Euro investiert

Die FPÖ hat acht Millionen Euro in den gescheiterten Wahlkampf ihres Präsidentschaftskandidaten Norbert Hofer investiert. 3,4 Millionen Euro davon fordern die Bundespartei und die neun Landesparteien von der Republik zurück. Die Summe setzt sich jeweils etwa zur Hälfte aus Wahlkampfkosten für die aufgehobene Stichwahl im Mai und für die verschobene Wiederholung zusammen. Wahlsieger Alexander Van der Bellen hat auf eine Schadenersatzklage gegen die Republik verzichtet.

Der Wahlkampf zur Bundespräsidentenwahl dauerte fast ein Jahr. Der erste Wahlgang erfolgte im April, im Mai kam es dann zur Stichwahl zwischen Hofer und Van der Bellen, die der frühere Grünen-Chef ganz knapp gewann. Die FPÖ brachte die Stichwahl damals wegen Unregelmäßigkeiten seitens der Wahlbehörden vor den Verfassungsgerichtshof, der die Wahl aufhob. Die Wiederholung war für 2. Oktober angesetzt, wurde aber wegen Problemen mit dem Klebstoff auf den Wahlkartenkuverts auf Dezember verschoben.

500.000 Euro Schadenersatz an die Republik

Die für die fehlerhaften Kuverts verantwortliche Firma hat bereits 2017 500.000 Euro Schadenersatz an die Republik bezahlt. Mit weiteren Regressforderungen rechnen müssen allerdings die Leiter jener 14 Wahlbehörden, deren fehlerhaftes Vorgehen bei der Auszählung der Stimmen für die Wahlwiederholung verantwortlich war. Die Finanzprokuratur hat nämlich Schadenersatzklagen gegen sie angekündigt.

(APA)

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