Bundespräsidenten-Stichwahl: Freispruch für Kitzbüheler Bezirkshauptmann

TIROL: PROZESS GEGEN DEN BEZIRKSHAUPTMANN VON KITZBUeHEL WEGEN EINER FALSCHBEURKUNDUNG BEIM ZWEITEN WAHLGANG DER BUNDESPRAeSIDENTENWAHL
TIROL: PROZESS GEGEN DEN BEZIRKSHAUPTMANN VON KITZBUeHEL WEGEN EINER FALSCHBEURKUNDUNG BEIM ZWEITEN WAHLGANG DER BUNDESPRAeSIDENTENWAHLAPA/EXPA/ERICH SPIESS
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Michael Berger wurde vom Vorwurf der falschen Beurkundung und Beglaubigung im Amt freigesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Kitzbüheler Bezirkshauptmann Michael Berger ist am Donnerstag am Landesgericht Innsbruck vom Vorwurf der falschen Beurkundung und Beglaubigung im Amt freigesprochen worden. Ihm war vorgeworfen worden, bei der Bundespräsidenten-Stichwahl eine falsche Niederschrift unterschrieben zu haben. Das Urteil war vorerst nicht rechtskräftig. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab.

Berger soll in der Niederschrift die Anwesenheit von Mitgliedern der Bezirkswahlbehörde bestätigt haben, obwohl nicht alle der angeführten Personen von Beginn der Auszählung an anwesend waren, hatte ihm die Korruptionsstaatsanwaltschaft zur Last gelegt. Laut dem Richter hatte das damals verwendete Formular jedoch einen "gewissen Interpretationsspielraum" bezüglich der Zeiten der Anwesenheit der Wahlbeisitzer offen gelassen. Und auch auf der inneren Tatseite ließe sich kein Vorsatz des Bezirkshauptmannes ableiten, meinte der Richter.

(APA)

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