Im Kampf um den Ersatz von Wahlkampfkosten dürfte die FPÖ in erster Instanz eine Niederlage erleiden. Anwalt Böhmdorfer lieferte sich ein verbales Duell mit der Richterin.
Wien. „FPÖ gegen Republik Österreich, Verhandlungssaal neun bitte!“, spricht Richterin Margit Schaller. Es dauert ein bisschen, bis FPÖ-Anwalt Dieter Böhmdorfer kommt, er hat sich bei einem anderen Verhandlungssaal des Wiener Landesgerichts für Zivilrechtssachen aufgehalten. In der Ausschreibung sei aber Verhandlungssaal neun gestanden, belehrt ihn Schaller. Ja, ja, meint Böhmdorfer, aber er habe sich mit seinem Team noch in Ruhe besprechen wollen.
Es sollte das einzige Mal sein, dass Böhmdorfer an diesem Freitag der Richterin zustimmt. Die Verhandlung zur Frage, ob die FPÖ nach der Hofburg-Wahl 2016 ein Recht auf Schadenersatz hat, ist von unterschiedlichen Meinungen der Richterin und des FPÖ-Anwalts geprägt. Die Richterin spricht dabei ruhig, der frühere Justizminister wird oft emotional. „Wenn Sie sich jetzt weigern, das zu Protokoll zu geben, dann wird es dramatisch“, lässt Böhmdorfer etwa die Richterin wissen. Das Drama bleibt aus, die Einwände werden festgehalten. „Da finden Sie nicht einmal eine Lehrmeinung von irgendeinem Ausländer, zu dem, was Sie sagen“, rügt Böhmdorfer die Richterin an anderer Stelle.
Was den 75-jährigen Anwalt so auf die Palme bringt? Die Richterin macht klar, dass sie der Klage keine Chance gibt. Die FPÖ will Geld vom Staat, weil die Bundespräsidentenstichwahl 2016 wiederholt werden musste. Zwar war es eine Beschwerde des FPÖ-Kandidaten Norbert Hofer beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) gewesen, die die Wahlwiederholung auslöste. Doch schuld an der Aufhebung waren nach Ansicht der FPÖ die Vertreter der Republik. Deswegen habe man rund 3,4 Millionen Euro mehr an Wahlwerbung bezahlen müssen, klagt die FPÖ.
„Frustrierte Kosten“, nennt das der Jurist. Doch Schadenersatz bekommt man nur, wenn ein Schutzgesetz verletzt wurde. Und wenn man derjenige war, den dieses Gesetz schützen sollte.
Parteivermögen geschützt?
Nun sind bei der Wahl Fehler passiert, wie der VfGH festhielt. Wahlkarten wurden rechtswidrig ausgezählt, Ergebnisse zu früh weitergegeben. Dazu kommt der freiheitliche Vorwurf, laut dem der Staat auch für die Verschiebung der Wiederholung (Kleberprobleme bei Wahlkarten) verantwortlich sei.
Doch nach Ansicht der Richterin gibt es in diesen Punkten teils keine Schutzgesetze und teils nur welche, die Demokratie und Wählerwillen sichern sollen. Nicht aber solche, die das Vermögen des Wahlwerbers oder gar das seiner Partei schützen würden. Böhmdorfer entgegnet, dass Wahlwerber sehr wohl geschützt seien. Um ihnen hohe Kosten zu ersparen, gebe es eine Wahlkampfobergrenze im Gesetz. Und der Anwalt argumentiert mit der Judikatur zu Personen, denen trotz bester Qualifikation ein Job im öffentlichen Dienst verwehrt worden sei. Diese hätten auch Schadenersatz erhalten.
Republik will nicht zahlen
Martin Windisch, Vertreter der Finanzprokuratur und damit Anwalt der Republik, betont, dass es in diesen Fällen um andere Dinge gegangen sei. Die abgelehnten Bewerber hätten das Geld erhalten, das sie im Job verdient hätten. „Aber mir ist nicht bekannt, dass ein Stellenbewerber die Kosten für die Bewerbung bekommen hat.“ So, wie es nun die FPÖ fordere.
Das Urteil ergeht schriftlich. Wer verliert, kann sich noch an die oberen Instanzen wenden. Im jetzigen Verfahren wird einmal nur die Rechtsfrage geklärt, Zeugen werden daher keine vernommen.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 06.04.2019)