Rechtsbasis gelegt zur Entlastung von Spitalsambulanzen

Das Angebot für Patienten zwischen Einzelordinationen und Spitalsambulanzen soll erweitert werden.
Das Angebot für Patienten zwischen Einzelordinationen und Spitalsambulanzen soll erweitert werden. (c) Clemens Fabry
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Zwei aktuelle Maßnahmen ermöglichen nach zahlreichen gescheiterten Versuchen eine kleine Revolution.

Wien. Revolutionen und – angeblich – bahnbrechende Reformen im österreichischen Gesundheitswesen wurden in den letzten Jahren von politischen Verantwortlichen inflationär angekündigt, ohne wirklich stattzufinden. Relativ unbemerkt von der breiten Öffentlichkeit wurden in den vergangenen 14 Tagen aber zwei rechtliche Meilensteine erreicht, die tatsächlich zu einer kleinen Revolution des österreichischen Gesundheitswesens führen könnten: das Inkrafttreten der Anstellungsmöglichkeit von Ärztinnen und Ärzten in Ordinationen und Gruppenpraxen im niedergelassenen Bereich und die Einigung auf einen Gesamtvertrag für Primärversorgungseinheiten (kurz PVE).

Anstellungsverbot gefallen

Wesentliches Ausgangsproblem jeder Gesundheitsreform war die angestrebte Entlastung der überfrequentierten Spitalsambulanzen. Oft suchen nämlich Patienten, die eigentlich bei einem Arzt im niedergelassenen Bereich besser (und für die Allgemeinheit kostengünstiger) aufgehoben wären, Spitalsambulanzen auf. Dazu beigetragen haben die rechtlichen Vorgaben des Ärztegesetzes, die bis dato die Anstellung von Ärzten in Ordinationen berufsrechtlich infrage gestellt und für Gruppenpraxen überhaupt verboten haben.

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