EU-Wahl: Briten können in Österreich wählen - und auch kandidieren

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THEMENBILD: WAHLKARTE FUeR DIE BUNDESPRAeSIDENTSCHAFTSWAHLAPA/GEORG HOCHMUTH
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Unionsbürger, die in der Wählerevidenz eingetragen sind, können österreichische EU-Abgeordnete wählen. Britische Kandidaten müssten bei einem Brexit ihr Mandat aufgeben.

Ob der Brexit nun (bald) kommt oder nicht: Einige Briten können an der EU-Wahl am 26. Mai mit Sicherheit mitwählen. Und zwar dann, wenn sie in einem anderen EU-Land leben und bestimmte Kriterien erfüllen. In Österreich mussten sie sich in die Wählerevidenz eintragen lassen. Laut dem Wahlexperten des Innenministeriums, Robert Stein, werden zwischen 500 und 1000 Briten die österreichischen EU-Abgeordneten wählen können.

Da das passive Wahlrecht grundsätzlich am aktiven Wahlrecht anknüpft, geht Stein außerdem davon aus, dass britische Staatsbürger auch auf österreichischen Wahllisten kandidieren dürfen. Sollte Großbritannien allerdings vor oder unmittelbar nach den Wahlen aus der EU austreten, würde die Bundeswahlbehörde ein etwaig von einem Briten oder einer Britin erzieltes Mandat aber nicht dieser Person zuteilen - sondern dem oder der nächsten auf der Liste, erwartet er. Tritt Großbritannien erst im Laufe des Jahres oder später aus der EU aus, würden britische Abgeordnete seiner Rechtsmeinung nach zu diesem Zeitpunkt ihr Mandat zugunsten des nächstgereihten Wahlwerbers bzw. der nächstgereihten Wahlwerberin verlieren.

SPÖ-Abgeordneter Andreas Schieder merkte dazu an, dass bei ihm angesichts fehlender absoluter Rechtssicherheit "ein Körnchen Unbehagen zurückbleibt". Er fürchtet, dass die Wahl erfolgreich beim Verfassungsgerichtshof angefochten werden könnte.

(APA)

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