Weil sie mehrere Tausend Euro Ausgaben hatten, um ihre Unschuld zu beweisen, fordern nun die ersten zwei Betroffenen die Rückerstattung ihrer Kosten und drohen den Behörden mit einer Amtshaftungsklage. Tausende weitere dürften ähnliche Ansprüche stellen.
Nach der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs (VfGH), wonach sogenannte Feststellungsverfahren gegen angebliche illegale Doppelstaatsbürger türkischer Abstammung auf Basis einer Wählerevidenzliste nicht zulässig sind, wollen nun die ersten Betroffenen ihre Ausgaben zurück. Der Wiener Rechtsanwalt Kazim Yilmaz fordert von den zuständigen Abteilungen des Landes Niederösterreich und der Stadt Wien für zwei seiner Mandanten die Rückerstattung der entstandenen Kosten.
Denn wie auch der VfGH festgestellt hat, hätte man lediglich aufgrund einer Liste, deren Ursprung unbekannt ist, niemanden auffordern dürfen, einen Auszug aus dem türkischen Personenstandsregister vorzulegen, um zu beweisen, kein türkischer Staatsbürger zu sein. Tausende Austrotürken haben – mithilfe eines Anwalts – genau das getan und sind dafür sogar in die Türkei geflogen. Gegenüber der „Presse“ berichteten Dutzende Betroffene von mehreren Tausend Euro Ausgaben.