EU-Wahl: Ergebnisse werden erst ab 23 Uhr veröffentlicht

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SymbolbildAPA/GERT EGGENBERGER
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Die Bundeswahlbehörde wartet heuer bis zur Schließung der EU-weit letzten Wahllokale in Italien. Bisher gab es Teilergebnisse schon ab dem österreichischen Wahlschluss um 17 Uhr.

Alle Ergebnisse der EU-Wahl am 26. Mai werden heuer erst ab 23 Uhr veröffentlicht. Das hat die Bundeswahlbehörde in ihrer - mittlerweile beendeten - Sitzung beschlossen, bestätigte Robert Stein, Leiter der Wahlabteilung, der APA. Anders als bisher zumeist müssen die Österreicher auch auf die Resultate ausgezählter Gemeinden, Bezirke und Bundesländer bis 23 Uhr warten, obwohl die Wahllokale längstens bis 17 Uhr offen haben.

Bei vier der bisher fünf Europawahlen (ausgenommen nur 1999) wurden die Teilergebnisse von der Behörde bereits nach dem heimischen Wahlschluss veröffentlicht. Nur mit dem offiziellen vorläufigen Gesamtergebnis wartete man, bis EU-weit das letzte Wahllokal geschlossen hatte. Das war schon 2014 und wird auch heuer wieder 23 Uhr sein; Italien ermöglicht so lange die Stimmabgabe.

Innenministerium zog Meldung zurück

Für Österreich kam die Bundeswahlbehörde heuer "nach eingehender Beratung zum Ergebnis, dass die gegebene Rechtslage auf Ebene der Europäischen Union eine Weitergabe von Wahlergebnis-Daten, auch von Teilergebnissen, vor dem Schließen des letzten Wahllokals in Europa, das ist um 23 Uhr in Italien, nicht zulässt". Laut Artikel 10 des "Direktwahlaktes" der EU darf "ein Mitgliedstaat ... das ihn betreffende Wahlergebnis erst dann amtlich bekannt geben, wenn die Wahl in dem Mitgliedstaat, dessen Wähler [...] als Letzte wählen, abgeschlossen ist".

Dass das Innenministerium eine Aussendung mit diesem Inhalt bereits zu Beginn der Sitzung der Bundeswahlbehörde ausgab und dann wieder zurückzog, hat in deren Beratungen für Aufregung gesorgt. Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) wurde aufgefordert zu klären, wie es dazu kam - und zwar über einen Antrag von JETZT-Vertreter Udo Szekulics, dem zum freudigen Erstaunen der kleinen Oppositionspartei die Mehrheit der Wahlbehörden-Mitglieder zustimmten.

Der Innenminister ist der Vorsitzende der Bundeswahlbehörde, also der "Bundeswahlleiter". Drei hochrangige Beamte - Mathias Vogl, Robert Stein, Gregor Wenda - sind seine Stellvertreter. Die Parlamentsparteien ÖVP, SPÖ, FPÖ, NEOS und JETZT stellen 15 Beisitzer, dazu kommen zwei Richter als weitere Beisitzer. Parteien, die nicht im Nationalrat vertreten sind, haben das Recht, Vertrauenspersonen zu entsenden. Dies haben die Grünen, die KPÖ, die CPÖ, EUAUS und die FLÖ genützt.

(APA)

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