Italienische Verhältnisse bei der EU-Wahl

Weil das letzte Wahllokal in Italien erst um 23 Uhr schließt, müssen auch die Österreicher auf die Wahlergebnisse warten.
Weil das letzte Wahllokal in Italien erst um 23 Uhr schließt, müssen auch die Österreicher auf die Wahlergebnisse warten.(c) Clemens Fabry
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Erst um 23 Uhr werden die Ergebnisse veröffentlicht.

Wien. Wenn Österreich am 26. Mai zur EU-Wahl schreitet, kann die Stimme zwar abhängig von der Gemeinde nur bis 17 Uhr abgegeben werden. Und in Vorarlberg ist sowieso schon um 13 Uhr Schluss. Aber veröffentlicht werden dürfen die Wahlergebnisse dann erst ab 23 Uhr. Das wurde am Mittwoch bei der Sitzung der Bundeswahlbehörde entschieden.

Grund ist eine Vorgabe der EU. Weil das letzte Wahllokal in Italien erst um 23 Uhr schließt, dürfen vorher auch abseits der Apenninenhalbinsel keine Wahlergebnisse bekannt gegeben werden. In der Vergangenheit hatte man sich in Österreich damit beholfen, dass ab 17 Uhr Ergebnisse publiziert wurden, das offizielle vorläufige Gesamtergebnis jedoch erst nach 23 Uhr verkündet wurde. Diese Vorgangsweise sei mit dem EU-Recht nicht mehr vereinbar, meint die Bundeswahlbehörde. In dieser sitzen neben Vertretern des Ministeriums und zwei Richtern auch von den Parteien entsandte Mitglieder.

Für Irritationen sorgte, dass das Innenministerium die neue 23-Uhr-Regel per Aussendung bekannt gab, bevor die Wahlbehörde diese beschlossen hatte. Das Innenministerium musste die Aussendung wieder zurückziehen, um den Inhalt nach erfolgtem Beschluss der Wahlbehörde doch wieder zu bestätigen. Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) wurde von der Bundeswahlbehörde aufgefordert zu klären, wie es zu der voreilig verschickten Aussendung gekommen war.

Wahlkarten erst ab Montag

Die Wahlkarten dürfen übrigens trotz des langen Wahlabends am Sonntag nicht angefasst werden. Sie dürfen laut dem österreichischen Gesetz erst am Montag um neun Uhr geöffnet werden. (aich)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 11.04.2019)

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