Berichtspflicht der Korruptionsermittler: "Eklatanter Widerspruch"

Austrian prosecuter Vrabl-Sanda attends a news conference in Vienna
Austrian prosecuter Vrabl-Sanda attends a news conference in ViennaREUTERS
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Die Chefin der WKStA zog zum zehnjährigen Geburtstag der Behörde grundsätzlich eine „sehr positive Bilanz“. Die Berichtspflicht solle aber evaluiert werden, sagt Ilse Vrabl-Sanda.

Die Leiterin der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA), Ilse Vrabl-Sanda, hat am Donnerstag eine Evaluierung der Anfang des Jahres verschärften Berichtspflicht gefordert. Grundsätzlich zog Vrabl-Sanda bei einer Pressekonferenz anlässlich des zehnjährigen Bestehens der Einrichtung aber eine "sehr positive" Bilanz.

"Wir sind schlagkräftig aufgestellt", sagte Vrabl-Sanda. Die Zeit "der großen Personalnot" sei Vergangenheit. Gleichzeitig wies sie aber schon darauf hin, dass "die Personalsituation durchaus eine Verbreiterung vertragen könnte". Schließlich sei die WKStA mit einigen zusätzlichen Aufgaben, etwa der Medienarbeit, betraut. "Ich hätte schon ganz gerne, dass die 40 Planstellen auch tatsächlich für Ermittlungen zur Verfügung stehen."

Kritisch sieht Vrabl-Sanda die Neuregelung der Berichtspflicht. Die Oberstaatsanwaltschaft hat als Konsequenz aus der Affäre um das Bundesamt für Verfassungsschutz (BVT) per Erlass die Berichtspflichten verschärft. Seit Anfang des Jahres muss die WKStA die Oberbehörde mindestens drei Werktage vor einem geplanten "bedeutenden Verfahrensschritt" informieren. Bei der umstrittenen und großteils als rechtswidrig aufgehobenen Razzia im Verfassungsschutz war dies ja nicht der Fall gewesen.

"Berichtspflicht bei OStA enden lassen"

Man müsse sich "sehr gut anschauen, welche Art der Berichtspflicht wirklich erforderlich ist", sagte Vrabl-Sanda. Denn die Staatsanwälte würden die Berichte "nicht aus dem Handgelenk herausschütteln". Die Informationspflicht im Vorhinein stehe im "eklatanten Widerspruch" zu der Prämisse, mit der die Korruptionsstaatsanwaltschaft ursprünglich eingerichtet worden sei. Vrabl-Sanda betonte aber, dass es ihr nicht um den Aspekt der Geheimhaltung gehe, sondern um eine Verkürzung der Verfahrensdauer.

Sie hielt außerdem fest, dass es ihrer Meinung nach sinnvoll wäre, die Berichtspflicht "bei der Oberstaatsanwaltschaft (OStA, Anm.) enden zu lassen". Sie gehe davon aus, dass derzeit auch das Ministerium informiert werde.

Auf die Frage, ob es die richtige Entscheidung gewesen sei, die Hausdurchsuchung durchzuführen, sagte Vrabl-Sanda: "Das Oberlandesgericht hat gesagt 'Nein' und das gilt."

"Es stimmt, dass unsere Verfahren durchaus lange dauern", räumte sie ein. Verantwortlich dafür seien unter anderem die Komplexität der Sach- und Rechtsfragen, der Aktenumfang, internationale Verflechtungen sowie Sachverständigengutachten. Aber auch, dass knapp die Hälfte der Ermittlungsverfahren, nämlich 45 Prozent, berichtspflichtig sind, trage dazu bei. 28 Prozent der Vorhabensberichte werden länger als sechs Monate und 14 Prozent länger als ein Jahr bei der Fachaufsicht bearbeitet.

Die Korruptionsstaatsanwaltschaft wurde 2009 gegründet, seit 2011 ist die in Wien ansässige Einrichtung auch für Wirtschaftsstrafsachen zuständig. Mittlerweile hat die WKStA Außenstellen in Linz, Graz und Innsbruck. Insgesamt sind 40 Staatsanwälte bei der Behörde tätig.

Rund 62 Prozent der bei der WKStA anhängigen Verfahren sind reine Wirtschaftsstrafverfahren,17 Prozent reine Korruptionsverfahren und 21 Prozent sind sogenannte gemischte Verfahren.

OStA: „Schauen uns das laufend an“ 

Die OStA Wien versicherte daraufhin, dass die Berichtspflicht der WKStA an die OStA laufend evaluiert werde. "Es ist selbstverständlich, dass wir uns das laufend anschauen", sagte Oberstaatsanwalt Michael Klackl.

Eines der Hauptanliegen der OStA sei nicht nur, die erforderliche Qualität sicherzustellen, sondern auch für ein effizientes Wirken der Justiz zu sorgen, versicherte Klackl. Die Kritik, dass durch die neue Berichtspflicht die Gefahr einer Verzögerung im Verfahren gegeben sei, könne er nach derzeitigem Wissensstand nicht nachvollziehen.

Es gehe lediglich darum, dass die OStA rechtzeitig informiert werden müsse, "das bedeutet nicht einen umfänglichen, langen Bericht, sondern eine knappe Information", sagte Klackl. Von einer Masse an Berichten könne auch nicht die Rede sein. Klackl stellte außerdem klar, dass es nicht so sei, dass alle Berichte, die an die OStA gehen, auch an den Justizminister weitergeleitet werden. Das komme auf den Einzelfall an.

(APA)

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