OLG zu Hitler Geburtshaus: Republik muss 1,5 Millionen nicht zahlen

Hitler-Geburtshaus in Braunau
Hitler-Geburtshaus in Braunau APA/MANFRED FESL
  • Drucken

Die Ex-Eigentümerin hat nun noch die Möglichkeit, die Entscheidung beim Obersten Gerichtshof anzufechten.

Die Republik Österreich muss der Voreigentümerin des enteigneten Hitler-Geburtshauses in Braunau am Inn wohl nicht 1,5 Millionen Euro Entschädigung zahlen. Das Oberlandesgericht (OLG) Linz ist am Donnerstag dem Rekurs der Finanzprokuratur gegen den Zahlungs-Beschluss des Landesgerichts Ried gefolgt. Die Ex-Eigentümerin kann die Entscheidung beim Obersten Gerichtshof (OGH) noch anfechten.

Die Republik hatte ursprünglich nur 310.000 Euro Entschädigung für die Enteignung gezahlt. Die Ex-Eigentümerin beantragte beim Landesgericht Ried eine Neufestsetzung, worauf die Summe per Beschluss "insbesondere unter Berücksichtigung der Besonderheit, dass es sich beim Hauptgebäude um das Geburtshaus Adolf Hitlers handelt", mit 1,508 Millionen Euro festgesetzt wurde.

Dagegen wehrte sie die Republik. In ihrem Rekurs vom Februar argumentierte die Finanzprokuratur (als Anwalt der Republik), dass zu überprüfen sei, ob für die Bemessung der Enteignungsentschädigung nicht auch geleistete Maßnahmen vor der Enteignung - das sind die Mietverhältnisse zum Schutze vor nationalsozialistischer Wiederbetätigung - mitbestimmend seien.

Die Republik hielt lediglich den vom gerichtlichen Sachverständigen festgestellten Verkehrswert von 812.000 Euro für angemessen und leitete die Nachzahlung in die Wege. "Mit der heutigen Rechtsmittelentscheidung folgt das Oberlandesgericht Linz der Argumentation der Finanzprokuratur", hieß es in der Presseaussendung des Innenministeriums am Donnerstag.

(APA)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren

Mahnstein vor dem Hitler-Geburtshaus in Braunau
Österreich

Hitler-Geburtshaus: Republik beruft gegen erhöhte Enteignungssumme

Der Streit um die Enteignung des Hitler-Geburtshauses in Braunau geht weiter: Die Republik beruft gegen den Beschluss des Landesgerichtes Ried im Innkreis, der eine Entschädigung von mehr als 1,5 Millionen Euro festgesetzt hat.
Geburtshaus von Adolf Hitler
Österreich

Streit über Enteignung von Hitlers Geburtshaus kurz vor Urteil

Die frühere Eigentümerin war für die Enteignung mit 310.000 Euro entschädigt worden. Dies war ihr zu wenig - sie klagte. Gutachten schätzen den Wert des Hauses auf mindestens 800.000 Euro.
OBEROeSTERREICH: HITLER-GEBURTSHAUS IN BRAUNAU KOeNNTE WOHNGEBAeUDE WERDEN
Zeitreise

Hitler-Geburtshaus: Ex-Besitzerin kämpft weiter gegen Enteignung

Die frühere Hausbesitzerin will den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte mit ihrem Fall befassen. Ihr Anwalt erklärt: "Sie hat nichts zu verlieren, ihr wurde alles weggenommen."
Hitlers Geburtshaus
Zeitreise

Hitlers Geburtshaus: VfGH sieht "keinen Missbrauch der Gesetzesform"

Das Höchstgericht hat entschieden, dass der "Bedarf zur Enteignung" gegeben sei und den Antrag der früheren Eigentümerin abgewiesen. Sie überlegt nun den Gang vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
Hitlers Geburtshaus in Braunau
Österreich

Hitlers Geburtshaus: Ex-Besitzerin beklagt "überschießende" Enteignung

Der Verfassungsgerichtshof hat über die Enteignung des Hitler-Geburtshauses in Braunau verhandelt. Eine Entscheidung soll in den nächsten Wochen fallen.

Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.