Kein Vieraugenprinzip bei der FACC

Ein „Presse“-Bericht wurde nun vor Gericht bestätigt: Weil es für Überweisungen keine Kontrollmechanismen gab, konnten mehr als 50 Mio. Euro erbeutet werden.

Ried. Im Schadenersatzprozess gegen einen früheren Vorstand nach einem Millionenbetrug beim börsenotierten Innviertler Flugzeugkomponentenhersteller FACC ist am Freitag ein früheres und auch aktuelles Mitglied des Vorstands befragt worden. Das Gericht erforschte damit interne Vorgänge. Dabei wurden die Angaben des verklagten Ex-Firmenchefs weitgehend untermauert. Auch die Recherchen der „Presse“ vom Jänner 2019, wonach es bei Überweisungen von Millionenbeträgen keine Kontrollmaßnahmen gegeben hatte, wurden vor Gericht bestätigt.

Die FACC, mehrheitlich in chinesischer Hand, war Ende 2015 Opfer eines „Fake President Fraud“ (Geschäftsführer-Trickbetrugs) geworden. Die Täter hatten sich in E-Mails gegenüber der Buchhaltung als Firmenchef ausgegeben und die Überweisung von 54 Mio. Euro auf ausländische Konten veranlasst.

Nach dem Auffliegen des Betrugs wurden die Finanzchefin und der Firmenchef gefeuert. Von Letzterem verlangt das Unternehmen nun in einem Zivilprozess zehn Mio. Euro Schadenersatz. Neben anderen Beschäftigten des Unternehmens wird ihm vorgeworfen, kein ausreichendes Kontrollsystem geschaffen zu haben.

Dem amtierenden Vorstandsmitglied war laut seinen Angaben immer klar, dass es ein Vieraugenprinzip bei Überweisungen geben müsse. Er habe keine Hinweise gehabt, dass dies nicht gelebt werde. Ihm sei nicht bewusst gewesen, dass eine Person allein im Unternehmen hohe Summen überweisen konnte. Ein Handbuch für das Finanzmanagement sei erstellt, dieses Vorhaben aber bis zum Zeitpunkt des Betrugs nicht abgeschlossen worden.

Gericht rät zu einem Vergleich

Zur Sprache kam auch, dass es einen Test zur Sicherheit im Unternehmen gegeben habe. Dabei hatten sich Mitarbeiter durch Anrufe von außen dazu verleiten lassen, für ein angebliches Computer-Update ihr Passwort bekannt zu geben. Das Gericht riet nach dem Schluss der Verhandlung erneut eindringlich zu einem Vergleich. Sollte es zu keiner Einigung kommen, wird der Prozess am 20. Mai fortgesetzt. Dann soll die in Deutschland befindliche Ex-Finanz-Chefin per Videokonferenz befragt werden. (red./ag.)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 13.04.2019)

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