Sicherungshaft? "Man soll nicht so faul sein"

Diskussion über Sicherungshaft im Juridicum, moderiert von Benedikt Kommenda („Die Presse“).
Diskussion über Sicherungshaft im Juridicum, moderiert von Benedikt Kommenda („Die Presse“).(c) Clemens Fabry
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Während Spitzenbeamte den Plan der Regierung präzisierten, kritisierten andere Experten das Vorhaben der Koalition.

Wien. Ist die geplante Sicherungshaft eine präventive, und wie wird die Gefährlichkeit des Eingesperrten geprüft? Das sind die beiden Hauptthemen gewesen, über die beim letztwöchigen Rechtspanorama am Juridicum kontrovers debattiert wurde.

Der Vertreter des Innenministeriums, Mathias Vogl, beschwichtigte. Man wolle nur das umsetzen, was es in 15 EU-Staaten schon gebe. Die EU-Aufnahmerichtlinie erlaube es, Asylwerber zu inhaftieren, wenn das aus Gründen der nationalen Sicherheit oder öffentlichen Ordnung nötig ist. Und auch der Gerichtshof der EU sowie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hätten schon entschieden, dass man Asylwerber unter bestimmten Umständen in Haft nehmen dürfe. Es gehe hier etwa um Leute, die trotz eines bestehenden Einreiseverbots neuerlich ins Land kämen und einen Asylantrag stellten, betonte Vogl. „Es ist keine Präventivhaft“, erklärte er, sondern eine Ausweitung der schon bestehenden Regeln zur Schubhaft. Nur, dass die enge zeitliche Nähe zur Abschiebung entfallen würde.

„Wir sollten uns nicht ins Bockshorn jagen lassen. Es ist eine Präventivhaft, wie auch immer der Sektionschef es nennt, der Zweck ist präventiv“, meinte Franz Merli, Professor für Staats- und Verwaltungsrecht an der Uni Wien. „Und jemanden einzusperren ist die Holzhammermethode“, sagte Merli. Die Polizei habe viele Befugnisse, um mögliche Gefährder zu überwachen. „Man soll nicht so faul sein und sagen: Sperren wir sie einmal sicherheitshalber ein.“

Sind Asylwerber krimineller?

„Wenig überraschend bin ich der Meinung, dass es das nicht braucht“, meinte Rechtsanwältin Nadja Lorenz, die viele Asylwerber vertritt, zur Sicherungshaft. „Ich halte diese Entwicklung für nicht gut. Sie geht mehr in Richtung autoritärer Staat, als es uns recht sein sollte“, warnte sie. Und die türkis-blaue Regierung setzte die schon zuvor begonnene Meinungsmache fort, laut der Asylwerber besonders gefährliche Menschen seien. Aber das stimme nach ihrer Erfahrung nicht, meinte Lorenz. Auch wenn es Statistiken gebe, die von einer stärkeren Kriminalitätsneigung bei Asylwerbern berichten.

„Unsere Grenze ist die EMRK“, sagte Sektionschef Gerhard Hesse, Leiter des Verfassungsdienstes im Justizministerium, zum Gesetzesplan. Und nach der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) sei die Novelle möglich. Man benötige aber eine Verfassungsänderung, weil es auch noch das (bisher) weiter als die EMRK gehende Bundesverfassungsgesetz zum Schutz der persönlichen Freiheit gibt. Die Novelle ist daher nur möglich, wenn SPÖ oder Neos mit der Koalition stimmen. Dauern soll die Sicherungshaft maximal sechs Monate, in besonderen Fällen aber bis zu eineinhalb Jahren.

Nur, wie stellt man fest, ob jemand gefährlich ist? „Gefährlichkeitsprognosen sind etwas Hochkomplexes“, berichtete Thomas Stompe, Oberarzt in der Psychiatrie am AKH und der Justizanstalt Göllersdorf sowie Dozent an der Medizinischen Universität in Wien. Ein Beispiel: Bei einem Mann, der eifersüchtig auf seine Frau ist und Alkohol getrunken hat, steigt die Gefährlichkeitsprognose. „Derselbe Mann, der ausgenüchtert ist, ist unter Umständen gar kein Risiko mehr“, sagte der Mediziner. Und rein statistisch müsse man sagen, dass der stärkste Faktor für ein Gewaltdelikt nicht etwa ein Asylwerberstatus sei, sondern der Umstand, dass jemand jung und ein Mann ist.

Und benötigt man nun einen medizinischen Gutachter, um die Gefährlichkeit von Personen für die Sicherungshaft zu prüfen? Nein, meinte Sektionschef Vogl. Es werde bei der Prüfung durch die Behörde darauf ankommen, was der Asylwerber in der Vergangenheit getan habe und ob ein Aufenthaltsverbot gegen ihn erlassen wurde. Und wenn in der Vergangenheit ein Aufenthaltsverbot erlassen wurde, zeige das ja bereits, dass jemand eine Gefahr darstelle.

Wozu sind dann die geplanten regelmäßigen Haftprüfungen durch Verwaltungsrichter nötig, wenn die aktuelle Gefährlichkeit des Inhaftierten nicht beobachtet wird? Man müsse prüfen, ob sich die Situation im Herkunftsland verändert habe, meinte Vogl. Wenn dort Bürgerkrieg herrsche, dürfe man den Asylwerber mangels Abschiebemöglichkeit nicht in Sicherungshaft behalten.

Dornbirner Anlassfall bleibt im Dunkeln

Was genau im Gesetz stehen soll, wurde noch nicht offiziell präsentiert. Wann der Entwurf veröffentlicht werde, sei „eine politische Entscheidung“, erklärte Hesse. Auch Details zum Dornbirner Anlassfall für die Novelle (ein trotz Aufenthaltsverbots eingereister Asylwerber hatte einen Beamten erstochen) wurden nicht bekannt gegeben. Vogl erklärte, den Fall nicht genau zu kennen. Mehr wisse im Ministerium nur die Sektion für Fremdenwesen. Aus dieser Sektion befand sich Wolfgang Taucher, Gruppenleiter für Asyl und Rückkehr, im Publikum. Er betonte aber, aus Datenschutzgründen „mit keiner Silbe“ über den Fall zu reden.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 15.04.2019)

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