EU-Staaten beschließen neues EU-Urheberrecht

APA/dpa/Paul Zinken
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Auch die österreichische Bundesregierung stimmt der umstrittenen Reform zu. Kritiker fürchten eine Einschränkung der Meinungsfreiheit.

Die heftig umstrittene Reform des EU-Urheberrechts ist endgültig beschlossen. In der letzten Abstimmung zu diesem Gesetz stimmten die EU-Staaten dem Vorhaben am Montag mehrheitlich zu. Auch die österreichische Regierung votierte mit Ja. Damit ist der Weg für die sogenannte Copyright-Richtlinie nun frei. Die EU-Länder haben nun rund zwei Jahre Zeit, die neuen Regeln in nationales Recht umzusetzen.

Die Copyright-Reform soll das veraltete Urheberrecht in der EU ans digitale Zeitalter anpassen und Urhebern für ihre Inhalte im Netz eine bessere Vergütung sichern. Mitte Februar hatten sich Unterhändler des Europaparlaments und der EU-Staaten auf einen Kompromiss geeinigt. Diesen hatte das Europaparlament Ende März gebilligt. Die Zustimmung der EU-Staaten vom Montag ist nun der letzte Schritt, damit die Reform in Kürze in Kraft treten kann. Im Februar hatten die Länder der Reform schon einmal zugestimmt.

Die entscheidende Stimme am Montag kam schlussendlich aus Berlin. Hätte Deutschland sich enthalten oder gegen das Vorhaben gestimmt, wäre keine ausreichende Mehrheit zustande gekommen. Denn die Niederlande, Luxemburg, Polen, Italien, Finnland und Schweden stimmten mit Nein. Und Belgien, Slowenien, und Estland enthielten sich.

Protest gegen Reform war groß

Vor allem die ÖVP hatte sich im Vorfeld klar für die EU-Urheberrechtreform ausgesprochen. Das Gesetz wird auch von zahlreichen Medienunternehmen unterstützt. Die FPÖ-Mandatare hatten sich bei der Abstimmung im EU-Parlament ihrer Stimmen enthalten. Sozialdemokraten, Grüne und Liberale äußerten hingegen Sorge um die Freiheit des Internets. Im Vorfeld der Abstimmung im EU-Parlament Ende März gingen Zehntausende Menschen in ganz Europa gegen die Reform auf die Straße.

Der Protest gegen das Vorhaben und insbesondere gegen Artikel 13, der im endgültigen Gesetz Artikel 17 heißt, war in vielen EU-Staaten groß. Die Kritiker prangern an, Plattformen wie YouTube sollten demnach schon beim Hochladen prüfen, ob Inhalte urheberrechtlich geschützt sind. Das ist ihrer Meinung nach nur über Filter möglich, bei denen die Gefahr bestehe, dass viel mehr als nötig aussortiert werde. Dies käme einer Zensur gleich. Aus Sicht der Befürworter geht es hingegen darum, Plattformen, die wissentlich mit fremden Inhalten Geld verdienen, zu einer fairen Lizenzierung zu zwingen.

Auch umstritten war Artikel 11 (im finalen Text Artikel 15), der ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage vorsieht. Danach müssen Nachrichten-Suchmaschinen wie Google News für das Anzeigen von Artikel-Ausschnitten künftig Geld an die Verlage zahlen. Hier sehen Kritiker insbesondere für kleine Verlage Nachteile, die gegenüber Google eine schwache Verhandlungsposition hätten. Zudem verweisen sie auf Deutschland, wo es ein Leistungsschutzrecht schon seit 2013 gibt, dies aber nicht zu nennenswerten Geldzahlungen an die Verlage führt.

(APA/dpa)

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