Markenstreit: Wem gehört der "Black Friday"?

Shoppers reach out for television sets as they compete to purchase retail items on Black Friday at a store in Sao Paulo
Shoppers reach out for television sets as they compete to purchase retail items on Black Friday at a store in Sao PauloREUTERS
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Wer mit dem „Black Friday“ wirbt, zahlt. Oder wird von der Markeninhaberin gemahnt. Wie lange noch? Zwei neue Urteile legen nahe, dass diese Praxis in Österreich bald ein Ende hat.

Der Countdown läuft. Sekunde für Sekunde zählt die Black Friday GmbH auf ihrer Website die Zeit bis zum umsatzstarken Aktionstag Ende November hinunter. 225 Tage noch. Ihre Mitarbeiter telefonieren bereits die österreichischen Händler durch: Wer heuer mit „Black Friday“-Aktionen und Rabatten werben will, soll rasch ein Werbe-Paket abschließen, das ihm auch die Lizenzrechte an der Marke einräumt. Wenn nicht, könnte er eine Abmahnung in der Post finden.
Diese Angst ist der Grund, wieso viele Händler Kreativität beweisen und mit „Black Freeday“ oder „Black Weekend“ werben. Oder sie zahlen – die Liste der Kunden ist lange, darauf stehen viele bekannte Firmen. Ihre Angst ist auch der Grund, wieso Anwälte und Branchenvertreter eine Holding in Hongkong ins Visier nahmen, die die internationalen Markenrechte am „Black Friday“ hält. Mit Erfolg. Der „Presse“ liegt exklusiv ein aktueller Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Wien vor, der dem Lizenzgeschäft die rechtliche Basis abspricht.

Aber der Reihe nach: 2013 schaffte es der „Black Friday“ in das internationale Markenregister. Das hätte laut Experten nie passieren dürfen.

Sie argumentieren, dem Begriff fehle die nötige Unterscheidungskraft. 2016 erwarb die Super Union Holdings Ltd. aus Hongkong das Recht an der internationalen Wortmarke – und trat die Lizenzrechte exklusiv an ihre Statthalterin in Europa, die Wiener Black Friday GmbH, ab. Die begann vor allem in Deutschland rasch, Händler ohne Lizenzverträge abzumahnen.

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