„Leben des Brian“ darf am Karfreitag gezeigt werden – aber nur in geschlossenem Raum

Monty Python s Das Leben des Brian MONTY PYTHON S LIFE OF BRIAN GB 1979 Regie Terry Jones GR
Monty Python s Das Leben des Brian MONTY PYTHON S LIFE OF BRIAN GB 1979 Regie Terry Jones GR(c) imago/United Archives (imago stock&people)
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Katholische und evangelische Kirche wehrten sich gegen eine geplante Aufführung der Jesus-Satire in Stuttgart. Das Gericht entschied aber, dass diese gezeigt werden dürfe. Allerdings unter Auflagen.

Das Feiertagsgesetz in Deutschland sieht vor, dass Feiertage mit kirchlichem Hintergrund als „stille Tage“ begangen werden müssen. Dazu gehört neben Aschermittwoch, Totensonntag (letzter Sonntag vor dem ersten Adventssonntag) und Allerheiligen auch der Karfreitag. Musik-, Sport- und Tanzveranstaltungen sind verboten, ebenso eine öffentliche Aufführung von über 700 gelisteten Filmen. Darunter auch „Das Leben des Brian“, die Jesus-Satire der britischen Komikertruppe Monty Python aus dem Jahr 1979. Der Titelheld versucht darin erfolglos, die Jerusalemer davon zu überzeugen, dass er nicht der Auserwählte ist.

Eben diesen Film will die Giordano-Bruno-Stiftung im im Weissenburg-Zentrum im Süden von Stuttgart am Karfreitag zeigen – als Provokation und als Protest gegen die Einschränkungen durch das Feiertagsgesetz. Sowohl die katholische als auch die evangelische Kirche hatten deswegen Protest eingelegt, die Stiftung brachte daraufhin einen Eilantrag ein. Und bekam nun recht, berichten die „Stuttgarter Nachrichten“ berichten.

Raum weit weg von Kirchen

Das Gericht erlaubte die Vorführung von „Das Leben des Brian“. Allerdings unter Auflagen: Der Film dürfe nur in einem geschlossenen Raum mit überschaubarer Teilnehmerzahl gezeigt werden. Der Ort der Vorführung müsse zudem beträchtliche Abstände zu den nächst gelegenen Kirchen aufweisen.

Das heißt nun nicht, dass der Film nun generell vom Verbot aufgenommen sei. Das Gericht erlaubte die Vorführung als Protestveranstaltung: „Die Veranstaltung zielt auf die kritische Auseinandersetzung mit dem staatlichen Karfreitagsschutz“, hießt es in der Begründung.

Verbot wird immer wieder kritisiert

Das Verbot leichter Unterhaltung an den „stillen Tagen“ wird immer wieder als nicht mehr zeitgemäß kritisiert. Je nach Bundesland wird das Verbot mehr oder weniger streng ausgelegt. In München durfte vor acht Jahren beispielsweise ein Konzert von Rammstein am Totensonntag nicht stattfinden.

>> Bericht in den „Stuttgarter Nachrichten"

(Red.)

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