Der Karfreitag in Österreich

(c) Peter Kufner
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Die neue Regelung zum Karfreitag bricht nicht nur mit alten Traditionen. Sie stellt auch einen Paradigmenwechsel in Österreich dar: Religion ist für den Staat nun Privatsache.

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Der Karfreitag wurde 1952 als Feiertag für evangelische Arbeitnehmer eingeführt. Sie konnten ab sofort einen Feiertag begehren, falls der Arbeitgeber dies ablehnte, stand ihnen ein Feiertagsentgelt zu. Diese kollektivvertragliche Regelung wurde 1953 auch auf die israelitische Glaubensgemeinschaft ausgeweitet: Die Karfreitagsregelung sei für den jüdischen Jom Kippur sinngemäß anzuwenden. Diese Regelung wurde dann – allerdings nur für Protestanten und Altkatholiken – 1955 in das Feiertagsruhegesetz aufgenommen. In derselben Nationalratssitzung wurde übrigens auch Maria Empfängnis (8. Dezember) als Feiertag beschlossen – ein Umstand, auf den gleich noch einzugehen sein wird. Somit hatten Protestanten einen Rechtsanspruch auf Feiertagsruhe bei gleichzeitiger Bezahlung des Arbeitslohnes.

Nun hat die Regierung mit der Novellierung des Feiertagsruhegesetzes diesen alten Rechtsanspruch so umgewandelt, dass Protestanten und Altkatholiken einen ihrer Urlaubstage für den Feiertag einsetzen können. Die Regierung hat damit bewusst in den Kollektivvertrag eingegriffen, dabei jedoch nur die Bestimmungen über Protestanten und Altkatholiken gestrichen, ausdrücklich nicht aber jene zu Jom Kippur. Mit der von der Arbeiterkammer unterstützten Klage ist bedauerlicherweise auch das jüdische Jom Kippur in eine prekäre Lage geraten.

Juristisch am einfachsten wäre es gewesen, den Karfreitag zum gesetzlichen Feiertag zu machen. Dies war offenbar auch das Ziel der Arbeiterkammer, das nicht mit den Wünschen von Handel und Wirtschaft vereinbar war.

Religiöse Feiertage abschaffen?

Doch ist ein zusätzlicher bezahlter Feiertag nicht nur für den Handel, sondern auch für die Wirtschaft keine Lappalie. Die Karfreitagsfrage ist deswegen zwangsläufig zum Thema innenpolitischer Auseinandersetzungen geworden. Es geht jetzt nicht mehr um die religiösen Anliegen der Protestanten, sondern den zusätzlichen freien Tag. Gesetzt den Fall, diese Einführung des Karfreitags als allgemeiner Feiertag würde gelingen, so bleibt trotzdem für den Gesetzgeber ein wichtiges Problem: Wie soll angesichts des Urteils des Europäischen Gerichtshofs in Zukunft mit Feiertagen anderer anerkannter Religionsgemeinschaften umgegangen werden?

Hier hat die Regierung einen bemerkenswerten neuen Schritt gewagt. Die eigentliche Pointe des neuen Gesetzes ist, dass für die Wahrnehmung des Karfreitags und anderer religiöser Feiertage nun ein normaler Urlaubstag eingesetzt werden muss. Es handelt sich um einen Paradigmenwechsel: Religion ist für den Staat Privatsache. Nicht zufällig hat der Präsident der Industriellenvereinigung, Georg Kapsch, vorgeschlagen, dass es künftig gar keine religiösen Feiertage mehr geben solle, sondern entsprechend mehr Urlaubstage – ein Bruch mit einer jahrhundertealten Tradition. Auch Vertreter einer radikalen Privatisierung der Religion im Staat (Niko Alm) haben dies sofort wahrgenommen. Aber es bleibt die Frage, warum man damit gerade bei den Minderheiten beginnt?

Bundeskanzler Sebastian Kurz rechtfertigte dieses Vorgehen in einer unbedachten öffentlichen Äußerung im Parlament auch damit, dass 96 Prozent der Bevölkerung von der Regelung gar nicht betroffen wären. Dies hat viele Protestanten in Österreich irritiert und verletzt. Abgesehen von dem damit implizierten Umgang mit Minderheiten im Allgemeinen ist daran zu erinnern, woher diese Minderheitensituation des Protestantismus in Österreich kommt. Sie beruht auf der Gegenreformation, den Ausweisungen, Emigrationen und Zwangsdeportationen aus Glaubensgründen.

Der 8. Dezember ist geblieben

Trotz dieser Geschichte gibt es in Österreich noch heute Regionen, in denen Protestanten einen großen Anteil stellen, etwa im Salzkammergut, rund um den Dachstein (Hallstatt, Gosau, Ramsau), in Oberkärnten um den Millstätter See und im Nockgebiet. In den Bezirken Pinkafeld/Oberwart sind Evangelische großflächig mit ca. 30 Prozent vertreten. In diesen Regionen ändert sich mit der neuen Karfreitagsregelung eine alte Feiertagskultur, die auch zu Österreich gehört.

Die Entstehung der nun abgeschafften alten Karfreitagsregelung ist lehrreich und führt in ein zentrales Kapitel österreichischer Geschichte: Im Dreißigjährigen Krieg hat Kaiser Ferdinand III. das Heilige Römische Reich und die eigenen österreichischen Provinzen dem Schutz Marias anbefohlen. Maria war militärische Schutz- und Schirmherrin im Krieg gegen die Protestanten. Ihr wurde der Sieg über die Reformation in den habsburgischen Ländern zugeschrieben. Direkte Folge war die Errichtung der Mariensäule als Siegessäule auf dem Platz Am Hof in Wien. Die Einweihung der heute bronzenen Mariensäule, die eine ältere steinerne ersetzt, im Jahr 1667 war ein Staatsakt. Bei dieser Einweihung hat Kaiser Ferdinand III. Österreich auf ewige Zeiten der Unbefleckten Empfängnis Mariens geweiht. Ab damals blieb der 8. Dezember ein wichtiger, zentraler religiöser und politischer Feiertag Österreichs bis zum Jahr 1938. Während der NS-Zeit wurde mit den meisten Feiertagen auch der 8. Dezember abgeschafft und nach 1945 nicht sofort wieder eingeführt. Bis 1957 rang die Koalition aus ÖVP und SPÖ zudem um die Geltung des alten Konkordats von 1933/34, das für die Sozialdemokraten wegen des in der Zwischenkriegszeit sich katholisch verstehenden und auch so agierenden austrofaschistischen Ständestaats belastet war. 1954 unternahm die katholische Kirche den ersten Anlauf zur Wiedereinführung als Feiertag, der aber von der SPÖ abgeblockt wurde.

Damals wurde eine Unterschriftenaktion für die Einführung gestartet, die bemerkenswerte 1,5 Millionen Bürger unterschrieben. In dieser Zeit wurde von evangelischen Kreisen der SPÖ eine Initiative gestartet, die entweder den Karfreitag statt des 8. Dezembers als Feiertag oder gleich zwei Feiertage forderte. Den Initiativantrag stellten der akademisch gebildete Bruno Pittermann (später SPÖ-Parteivorsitzender), der ehemalige Holzknecht Karl Spielbüchler, Bürgermeister des altevangelischen Gosau im Salzkammergut (sein Sohn wurde später jüngster und damit längstdienender Richter am Verfassungsgerichtshof) sowie Paul Rosenberger, der Bürgermeister des ebenfalls altevangelischen Orts Deutsch-Jahrndorf im Burgenland. Auch er ehemaliger Knecht und wie Spielbüchler sowohl im Ständestaat als auch im Nationalsozialismus politisch verfolgt. Beide waren nach 1945 langjährige Nationalratsabgeordnete.

„Echte österreichische Lösung“

Es meldeten sich Stimmen aus den evangelischen Regionen Österreichs. Sie schafften den Kompromiss, der im Ausschuss des Nationalrats ausgehandelt wurde und im Bundesrat dann als „echt österreichische tolerante Lösung“ gewürdigt wurde. Auffälligerweise wurden der 8. 12. und der Karfreitag, wohl auf Betreiben konservativer Kreise der ÖVP, in zwei getrennten Novellen verabschiedet. Es sollte damit vielleicht die „konfessionelle Vermischung“ der Angelegenheit vermieden werden, was nun die Einführung der aktuellen Regelung juristisch erleichterte. Die alte Karfreitagsregelung sah also nicht zufällig so aus. Sie war das Ergebnis eines Ringens, das seine Wurzeln tief in der österreichischen Geschichte hat. Sie trägt das Profil der Geschichte Österreichs und spiegelt zum Teil auch den Streit und die Diskussion um seine Identität. Mit der jetzt gültigen Regelung wurde der Karfreitag als Feiertag für die Protestanten abgeschafft, der 8. 12. ist geblieben.

Es handelt sich demnach bei der Karfreitagsfrage sowohl in juristischer als auch in gesellschafts- und kulturpolitischer Hinsicht um einen hochkomplexen Sachverhalt, der für die Regierung keineswegs leicht zu lösen ist. Die Regierung vollzog – vermutlich weniger aus strategischen Überlegungen, sondern aufgrund von Zeitnot angesichts einer neu eingetretenen juristisch verwickelten Lage – den Schwenk zur Privatisierung der Religion, deren erste Folgen vorerst eine Minderheit zu spüren bekommt.

Eine Lösung wäre, den Karfreitag zum allgemeinen Feiertag zu machen und dafür den 8. Dezember oder auch Fronleichnam zu streichen. Dies bedürfte allerdings der Kooperationsbereitschaft der katholischen Kirche, weil beide Feiertage im Konkordat des österreichischen Staats mit Rom festgehalten sind. Doch muss dies kein Hindernis sein. Denn auch der Tag St. Peter und Paul steht im Konkordat, wird aber mit Billigung Roms in Österreich nicht als gesetzlicher Feiertag geführt. Zusätzlich könnten ein oder mehrere Urlaubstage für religiöse Zwecke gewidmet werden, sodass Katholiken zum Beispiel den 8. Dezember oder Protestanten den Reformationstag, Muslime u. a. wiederum ihre Feste feiern könnten.

Langfristig wäre denkbar, dass ein Kernbestand christlicher Feiertage als integraler Bestandteil unserer kulturellen und ethischen Tradition beibehalten, aber ein Teil der bisherigen Feiertage in zusätzliche Urlaubstage umgewandelt wird, die als religiöse Feiertage in Anspruch genommen werden können. Mit der erforderlichen Mitarbeit der katholischen Kirche würde damit an eine Kirche appelliert, die seit der Vergebungsbitte des Salzburger Erzbischofs Rohracher von 1966 an bis heute auf eigene Initiative in beeindruckender Weise an die Geschichte der Protestanten in Österreich mit Gedenkveranstaltungen erinnert hat.
An die Geschichte des Protestantismus in Österreich wird – abgesehen von Historikern – vor allem in der katholischen Kirche und in den Bundesländern mit Landesausstellungen erinnert, aber nicht auf Bundesebene vom offiziellen Österreich, selbst nicht im Reformationsgedenkjahr 2017.

Der Karfreitag wäre eine Gelegenheit dazu.

Der Autor

Rudolf Leeb, Institut für Kirchengeschichte, Christliche Archäologie und Kirchliche Kunst. Zur Zeit ist Leeb Dekan der Evangelisch-Theologischen Fakultät der Universität Wien.

E-Mails an: debatte@diepresse.com

("Die Presse", Print-Ausgabe, 19.04.2019)

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