Auf die Klarstellung beim Umgang mit Spenden, folgt die nächste Nachbesserung der Reform: Zusätzliche Unterstützungsleistungen für Heizung oder Mieten sollen die Ansprüche aus der Sozialhilfe nicht schmälern.
Die türkis-blaue Bundesregierung will bei der neuen Mindestsicherung offenbar weitere Zuschüsse von Ländern und Gemeinden erlauben. ÖVP-Klubobmann August Wöginger kündigte am Freitag in der "Kleinen Zeitung" an, dass zusätzliche Unterstützungsleistungen für Heizung oder Mieten die Ansprüche aus der Sozialhilfe nicht schmälern sollen: "Es ist notwendig, dass wir das klarstellen." Das wäre nach der angekündigten Nachbesserung beim Umgang mit Spenden,damit die zweite Änderung.
Konkret hatten ÖVP und FPÖ beim Hearing zur Mindestsicherung im Sozialausschuss klargestellt, dass Spenden von privaten und öffentlichen Institutionen nicht von der neuen Sozialhilfe abgezogen werden sollen. Nun kündigt Wöginger an, dass auch zusätzliche Unterstützungsleistungen von Ländern und Gemeinden erlaubt werden sollen. Dies betrifft sowohl einmalige Maßnahmen wie Heizkostenzuschüsse, Schulstart- oder Weihnachtsgelder als auch monatliche Wohnbeihilfen. Letzteres müsse man sich aber noch ganz genau anschauen, um sozial treffsicher zu sein, so Wöginger.
Diakonie vorsichtig optimistisch
Verhalten positiv reagiert auf diese Ankündigung der Sozialexperte der evangelischen Diakonie, Martin Schenk. Er verweist darauf, dass die in der neuen Mindestsicherung vorgesehenen Wohnzuschüsse allein nicht ausreichen, um die hohen Mietkosten in vielen Städten abzudecken.
"Für mindestens 30 Prozent der Fälle, die bei uns in der Beratung sind, geht sich das mit den Wohnkosten in Innsbruck, Salzburg, Vorarlberg und teilweise Wien und Graz nicht aus", sagt Schenk. Er hofft daher, dass Länder und Gemeinden mit Wögingers Ankündigung nun mehr Flexibilität für zusätzliche Zuschüsse außerhalb der Sozialhilfe erhalten - und zwar über eine bürokratisch zu administrierende "Härtefallklausel" hinaus.
Auf einen Blick
Der Sozialausschuss des Nationalrats hat am Dienstag den Gesetzesentwurf für das umstrittene Sozialhilfe-Grundsatzgesetz, also die Neuregelung der Mindestsicherung, abgesegnet. Nach einem Experten-Hearing passierte die Regierungsvorlage den Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen ÖVP und FPÖ. Der Beschluss im Nationalrat ist für den 25. April geplant.
Das Gesetz soll laut Regierungsvorlage mit 1. Juni in Kraft treten. Die Länder haben dann bis Ende des Jahres Zeit für ihre Ausführungsgesetze. Die genauen Ausführungsbestimmungen sowie konkrete Sanktionen bei Missbrauch oder Arbeitsunwilligkeit müssen sie selbst festlegen.
>>> Bericht der „Kleinen Zeitung"
(APA/Red.)