Ab in den Park!

Wohin mit den Süchtigen? Die Linzer Antwort lautet: Verbannung aus der Innenstadt in einen Park in Bahnhofsnähe. Betroffene, Anrainer und Experten für Landschaftsarchitektur protestieren, das Stadtgartenamt bleibt untätig. Über eine Kontroverse im barocken Bergschlössl-Park.

Es ist eine uralte Frage, die sich in jeder größeren Stadt stellt: Wie geht eine Stadtgesellschaft mit jenen Bürgerinnen und Bürgern um, die nicht der gängigen sozialen Norm entsprechen und andere Bevölkerungsgruppen durch ihre Präsenz im öffentlichen Raum stören oder sie durch kriminelle Aktivitäten gefährden? Oftmals mittellos oder eine Sucht bedienend, suchen betroffene Menschen gut frequentierte, öffentliche Plätze auf, um dort zu tun, was immer sie zu tun haben, oder um einfach ihren sozialen Bedürfnissen nachzugehen. Das gefällt den der Norm entsprechenden Bewohnern meist wenig, die sie sich als ordentliche Steuerzahler berechtigt fühlen, den öffentlichen Raum für sich zu beanspruchen und durch Einsatz des Sicherheitsargumentes auf verwaltungspolitischer Ebene Druck erzeugen.

Auch wenn die meisten Straßenbewohner ungefährlich sind, kommt es vereinzelt zu unangenehmen Begegnungen zwischen verängstigten Passanten und stänkernden oder aggressiven Straßenbewohnern. Das führt dazu, dass in österreichischen Städten zunehmend mit Schutz- oder Verbotszonen gearbeitet wird, in denen Bettel-, Nächtigungs-, Alkohol-, Drogen- und sogar Aufenthaltsverbote für auffällige Personen ausgesprochen und exekutiert werden. Die Verbotszonen sind umstritten, nicht nur aus menschenrechtlicher Sicht. Exkludierende Maßnahmen im öffentlichen Raum führen zwar zur lokalen Verdrängung der Problemgruppen, da sich die zu Entfernenden aber nicht in Luft auflösen, verlagert sich die Sache an einen oder womöglich mehrere andere Orte, wo sich wiederum die dort ansässigen Bewohner in ihrem Sicherheitsgefühl gestört fühlen und protestieren.

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