BVT-Affäre: Justizressort prüft Vorhabensberichte der Korruptionsstaatsanwaltschaft

Austrian prosecuter Vrabl-Sanda attends a news conference in Vienna
Austrian prosecuter Vrabl-Sanda attends a news conference in ViennaREUTERS
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Zehn Berichte der der WKStA würden im Justizministerium und vom „Weisungsrat“ geprüft, der bei Fällen von außergewöhnlichem öffentlichen Interesse befasst wird.

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat im Zusammenhang mit der Affäre um das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) insgesamt zehn "Vorhabensberichte" an das Justizministerium gerichtet. Ein Teil der Berichte werde derzeit im Ministerium geprüft, ein Teil liege beim "Weisungsrat", der mit Fällen von außergewöhnlichem öffentlichen Interesse befasst wird, hieß es aus dem Ministerium am Freitag.

>> Bremst Berichtspflicht die Korruptionsjäger?

Zum Inhalt der Berichte äußerte sich die Korruptionsstaatsanwaltschaft nicht. Vorhabensberichte werden grundsätzlich erstattet, wenn die Staatsanwaltschaft ein Verfahren einstellen bzw. eine Anklage erheben möchte, sie müssen aber auch dann erfolgen, wenn das Ermittlungsverfahren noch läuft und bedeutende Verfahrensschritte anstehen.

Wie viele Personen von den Vorhabensberichten betroffen sind, konnte die Staatsanwaltschaft nicht sagen. Zuletzt war davon die Rede gewesen, dass noch Ermittlungen gegen vier Beschuldigte in der BVT-Affäre laufen. Eingestellt hatte die WKStA Mitte April das Verfahren gegen den früheren Vizechef des Verfassungsschutzes, Wolfgang Z. Gegen ihn war wegen Amtsmissbrauchs im Zusammenhang mit angeblich nicht gelöschten persönlichen Daten ermittelt worden. Die Ermittler sahen aber letztlich keinen tatsächlichen Grund, gegen den Beamten vorzugehen. Wegen ähnlicher Vorwürfe hatte die Staatsanwaltschaft auch gegen BVT-Direktor Peter Gridling ermittelt. Sein Verfahren wurde bereits am 2. November 2018 eingestellt.

(APA)

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